Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)
JURA 2020, 132 · Strafrecht für Anfänger:innen
Von Nina Nestler, Philipp Prochota

Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.
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- Diebstahl (§ 242 StGB)Wegnahme bei vermeintlichem Anspruch auf Geld – Irrtum über Berechtigung
- Diebstahl (§ 242 StGB)Zueignungsabsicht bei bedingtem Enteignungswillen
- Diebstahl (§ 242 StGB)Enteignung ohne Dritt-Aneignung
- Diebstahl (§ 242 StGB)Zueignungsabsicht beim Aneignen eines Fahrrads für einen Dritten („Bahnhof Altona“)
- Diebstahl (§ 242 StGB)Zueignungsabsicht beim Aneignen eines Fahrrads für sich selbst („Bahnhof Altona“)
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