Klausuren
3 KlausurenError in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)
Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)
Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.
Wintersport
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, dem Fehlen subjektiver Rechtfertigungselemente und der Anwendung von § 33 StGB. Im Mittelpunkt stehen mehrfach Körperverletzungen und die möglichen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, ausgelöst durch konflikthafte Situationen im Wintersport. Die Strafbarkeit der Beteiligten wird unter Berücksichtigung besonderer strafrechtlicher Problemstellungen analysiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Nina Nestler prüfen besonders häufig Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Kausalität (1×), Objektive Zurechnung (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Subjektiver Tatbestand (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).