Klausuren
2 KlausurenSchwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?
Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.
Heidelheimer Betrügereien
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden verschiedene Vermögens- und Eigentumsdelikte rund um Manipulationen im Sportwettenumfeld und ein Hoteldiebstahl geprüft. Gegenstand sind unter anderem die versuchte Spielmanipulation durch Bestechung eines Schiedsrichters und der Diebstahl von Bargeld unter Einsatz eines Hotelschlüssels unter falschem Namen sowie die dabei verursachte schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die §§ 211–231 StGB (insb. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) sind laut Angabe ausgenommen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professorin Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy prüfen besonders häufig Hauptverfahren 2: Beweisrecht (1×), Mord, § 211 StGB (1×), Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe (1×), Schwere Brandstiftung, § 306a StGB (1×), Schwere Körperverletzung, § 226 StGB (1×), Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) (1×) und Wiederholung (1×).