Klausuren
1 KlausurZjS 2017Fortgeschrittene
Übungsfall: Korn und Schrot
A verdächtigt aufgrund eigener Ermittlungen den F als den Schuldigen am Unfalltod seiner Ehefrau und entschließt sich zur Selbstjustiz, indem er F erschießen will. Um sich Mut anzutrinken und handlungsfähig zu sein, konsumiert A vor der Tat große Mengen Alkohol und lauert mit einem Schrotgewehr am vermuteten Aufenthaltsort. Wegen eines Irrtums in persona erschießt A jedoch den unbeteiligten W. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur actio libera in causa, zum error in persona sowie zur Schuldfähigkeit des A nach §§ 20, 212 Abs. 1 StGB.
Georg Steinberg, Sarah Bayer· ZJS 2017, 225
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBAllgemeiner TeilSubjektiver Tatbestand+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sarah Bayer prüfen besonders häufig Allgemeiner Teil (1×), Subjektiver Tatbestand (1×) und Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB (1×).