StrafrechtJA 2009Fortgeschrittene
Beim Geld hört die Freundschaft auf
JA 2009, 347 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Laura Linke, Wolfgang Hacker
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JA
JA
2009 · 347
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2009, 347
Lösung
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Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und B im Kontext eines Auftragsmordes aus persönlichen Motiven und geht insbesondere auf verschiedene Straftatbestände, die Problematik des Täterwechsels (aberratio ictus), Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Wechsel von Nummernschildern, das Akzessorietätsprinzip und Irrtümer gemäß § 16 II StGB ein. Die Handlungsschritte umfassen Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge und die Manipulation von Fahrzeugkennzeichen.
Schwerpunkte
Besonderer TeilNötigung, § 240 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGBNichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB
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