Lebensgefährliche Lebensrettung
JA 2016, 667 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic
Ein Krankenpfleger spritzt zunächst einem Patienten absichtlich ein gefährliches Medikament und bringt ihn so in akute Lebensgefahr, nur um ihn anschließend selbst retten zu können. In einem weiteren Vorfall glaubt er, einer Patientin ebenfalls das gefährliche Medikament zu injizieren, verabreicht tatsächlich jedoch ein harmloses Schlafmittel. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zu Versuch, Rücktritt und Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.
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- Versuch und RücktrittRücktritt von der Tat bei partieller Tataufgabe („Teilrücktritt“) – Erfolgsbezogene Qualifikationen
- Versuch und RücktrittRücktritt bei teilweiser Tataufgabe – tathandlungsbezogene Qualifikationen („Teilrücktritt“)
- Versuch und RücktrittVersuchter Diebstahl einer eigenen Sache – Wahndelikt oder untauglicher Versuch?
- Versuch und RücktrittBegehung der Tat unabhängig vom früheren Tatbeitrag (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 StGB)
- Versuch und RücktrittRücktritt bei Nichtvollendung ohne Zutun des Zurücktretenden (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 StGB)
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