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JurafuchsKlausuren
StrafrechtZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr

ZJS 2024, 420 · Strafrecht für Anfänger:innen

Von Anna-Sophia Folly

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Anfänger:innen
Quelle
ZJS 2024, 420
Lösung
Enthalten

F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.

Schwerpunkte

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