Klausuren
2 KlausurenÜbungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück
Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.
Zwei ungleiche Söhne
Die Klausur thematisiert eine von Suizidwunsch und Sterbehilfe geprägte Konstellation mit zwei Söhnen, von denen der eine dem Vater ein tödliches Gift injizieren soll, während der andere das Gift bereitstellt. Es sind klassische Probleme der Täterschaft, Teilnahme und Rechtfertigungsgründe ebenso zu würdigen wie Fragen betreffend Fahrlässigkeit und Körperverletzung mit Todesfolge. Zusätzlich geht es um einen Ärztefall mit einer fehlerhaften Operation am falschen Knie.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Kristian Kühl prüfen besonders häufig Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (1×), Mord, § 211 StGB (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) (1×) und Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB (1×).