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Dr.

Georg Bischoff

9 Klausuren im Portal
Universität Hamburg

Klausuren

9 Klausuren
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Die Klausur thematisiert einen Gewaltdelikt mit gefährlicher Körperverletzung und anschließender Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis. Schwerpunkt ist die Revision aus Sicht des Nebenklägers, insbesondere unter Berücksichtigung klassischer Revisionsgründe, wie die Öffentlichkeit der Verhandlung oder die Ablehnung von Beweisanträgen.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“

Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.

Dr. Georg Bischoff, Carolin Carle· JuS 2025, 63· 300 Min
Begründetheit der Revision: EinführungBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Zulässigkeit der Revision+7 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Das Hafencenter kommt

Der Fall behandelt einen zivilrechtlichen Streit zwischen Vermieterin und Mieter über die Berechtigung einer Mietminderung wegen Baustellenimmissionen. Thematisiert werden zentrale mietrechtliche Fragen wie das Vorliegen eines Mangels und die Voraussetzungen der Mietminderung, zudem prozessuale Aspekte wie Versäumnisurteil und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Dr. Georg Bischoff, Nils Voskort· JA 2023, 46· 300 Min
GewährleistungBeendigungVersäumnisurteil+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Pkw im Lager

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Herausgabeklage bzgl. eines Pkw, der vom ursprünglichen Eigentümer Jansen an den Kläger verkauft wurde und sich in einer Halle der Beklagten befindet. Gegenstand sind insbesondere die Wirksamkeit des Eigentumserwerbs, die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB und eventuelle Zurückbehaltungsrechte der Beklagten.

Dr. Georg Bischoff· JA 2022, 674· 300 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr

Bei diesem Aktenvortrag aus Sicht der Staatsanwaltschaft geht es um einen Vorfall im Straßenverkehr, bei dem ein PKW beinahe einen Radfahrer angefahren hat und anschließend weitergefahren ist. Der Radfahrer stürzte, verletzte sich leicht und sein E-Bike wurde stark beschädigt. Der Fahrer wurde nicht erkannt, es bestehen Verdachtsmomente hinsichtlich Unfallflucht und weiterer Delikte. Die Fallbearbeitung umfasst Vorbereitung und Vortrag mit Schwerpunkt auf Straßenverkehrs- und Körperverletzungsdelikten.

Praktischer Teil 2: Die AnklageschriftGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Schmerzliche Trennung

Die Urteilsklausur behandelt einen Fall von gemeinschaftlich begangenem Raub, gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung. Die Täter dringen in die Wohnung des Geschädigten ein, schlagen ihn und drohen ihm mit einer Pistole, um einen Ring zu erlangen; anschließend fordern sie EC-Karte, PIN und Smartphone. Die strafrechtliche Prüfung umfasst mehrere Delikte des Besonderen Teils mit Bezug zum Allgemeinen Teil sowie verfahrensrechtlichen Aspekten einer Urteilsklausur.

Dr. Georg Bischoff, Sarah Kothe· JA 2021, 591· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Poststelle

Im Fall 'Die Poststelle' wird geprüft, ob Jonas Neuhaus sich wegen Diebstahls und (räuberischer) Erpressung strafbar gemacht hat, nachdem er eine Brieftasche aus einem Kinderwagen entnommen bzw. an sich genommen und gegen Zahlung eines Betrags zurückgegeben hat. Der Sachverhalt thematisiert das Verhältnis von Diebstahl und sog. Fundunterschlagung sowie die Grenzen der strafbaren Erpressung bei der Rückgabe von Fundsachen.

Dr. Georg Bischoff, Alexander Heil· JA 2019, 538· 60 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Verfolgungsjagd

Die Klausur behandelt den Fall eines alkoholisierten Autofahrers, der nach einem Unfall im Straßenverkehr die Unfallstelle verlässt und sich anschließend durch riskante Fahrmanöver einer Polizeiverfolgung entzieht. Dabei werden diverse Straftatbestände aus dem Bereich der Straßenverkehrsdelikte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Trunkenheit im Straßenverkehr geprüft.

Dr. Georg Bischoff, Simone Braam· JA 2016, 939· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die verpatzte Abreibung

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen mehrerer Personen an einem gewaltsamen Überfall. Im Fokus stehen die rechtlichen Bewertungen des Einsatzes einer Gaspistole, die Planung zur Erlangung von Geld sowie die unterschiedlichen Beteiligungs- und Anstifterhandlungen der Beschuldigten.

Dr. Georg Bischoff, Johanna Hintz· JA 2016, 218· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Georg Bischoff prüfen besonders häufig Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (3×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (2×), Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (2×), Raub (§ 249 StGB) (2×), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (2×), Beendigung (1×), Begründetheit der Revision: Einführung (1×) und Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) (1×).