Klausuren
2 KlausurenLegalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen
Die Klausur behandelt das Legalitätsprinzip und seine Abgrenzung zum Opportunitätsprinzip sowie die Pflicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Anfangsverdacht. Sie vertieft die rechtlichen Voraussetzungen und Abläufe strafprozessualer Zwangsmaßnahmen (insbesondere Blutprobeentnahmen und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) und stellt Bezüge zur juristischen Methodik her.
Der leichtgläubige Zechkumpan
Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Erik Weiss prüfen besonders häufig Ermittlungsverfahren 4: Abschluss (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×), Schuld (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).