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JurafuchsKlausuren
Dr.

Johannes Kaspar

3 Klausuren im Portal
Universität Augsburg

Klausuren

3 Klausuren
JURA 2021Schwerpunktbereich

Kriminologie Fortgeschrittenenklausur

Die Klausur befasst sich mit einem Mordfall unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben behandeln die Bedeutung sozialer Faktoren für Kriminalität, kriminologische Ansätze nach Franz von Liszt, theoretische Erklärungen für das Verhalten des Täters sowie statistische Kennzahlen zur Tötungsdelinquenz in Deutschland. Zudem werden Hasskommentare und deren strafrechtliche Relevanz thematisiert.

Grundlagen+3 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der betrunkene Fahrlehrer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrlehrers und einer Fahrschülerin im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Rechtsprechungsfragen zu den Verkehrsdelikten sowie zu einer Sachbeschädigung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Zu analysieren sind zudem Kenntnisse und Pflichten der Beteiligten sowie deren Handlungen im Straßenverkehr.

Dr. Rita Haverkamp, Dr. Johannes Kaspar· JA 2010, 780· 120 Min
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der gewalttätige Schlafwandler

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Gewaltakten eines Schlafwandlers gegenüber einer Übernachtungsgästin unter besonderer Berücksichtigung des Handlungsbegriffs, der Möglichkeit von Unterlassungsdelikten (Garantenstellung), Notwehr durch das Opfer sowie eines etwaigen Verbotsirrtums. Die Konstellation stellt vor allem Fragen zur Schuldfähigkeit des Schlafwandlers, zur Rechtfertigung und zur Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Angriff.

Dr. Johannes Kaspar· JA 2006, 855· 180 Min
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Johannes Kaspar prüfen besonders häufig Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Grundlagen (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB (1×).