Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
ZJS 2022, 896 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Nina Schrott
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang 2
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 8
Weitere Klausuren zu Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.