StrafrechtJA 2006Fortgeschrittene
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
JA 2006, 779 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Hans Kudlich, Renø Roy, Goya Tyszkiewicz
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JA
JA
2006 · 779
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2006, 779
Lösung
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Im Mittelpunkt der (fortgeschrittenen) Klausur steht der Geldeintreiber, der nach einem Rauschgiftgeschäft für seinen Freund beim Schuldner das Geld einzutreiben versucht. Die strafrechtliche Prüfung betrifft u.a. die Wegnahme einer Stereoanlage unter Einsatz einer (nicht erkennbar ungeladenen) Pistole samt Drohung. Die Strafbarkeit nach dem BtMG, WaffenG sowie nach §§ 257, 261 StGB wird ausdrücklich von der Prüfung ausgenommen.
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Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Raub (§ 249 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung bei unbekanntem Anspruch?
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei geplanter Zerstörung ohne Absicht zum Gebrauch
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei Zerstörungswille – Zerstörung erst zuhause
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