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StrafrechtJA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

JA 2006, 779 · Strafrecht für Fortgeschrittene

Von Prof. Dr. Hans Kudlich, Renø Roy, Goya Tyszkiewicz

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2006, 779
Lösung
—

Im Mittelpunkt der (fortgeschrittenen) Klausur steht der Geldeintreiber, der nach einem Rauschgiftgeschäft für seinen Freund beim Schuldner das Geld einzutreiben versucht. Die strafrechtliche Prüfung betrifft u.a. die Wegnahme einer Stereoanlage unter Einsatz einer (nicht erkennbar ungeladenen) Pistole samt Drohung. Die Strafbarkeit nach dem BtMG, WaffenG sowie nach §§ 257, 261 StGB wird ausdrücklich von der Prüfung ausgenommen.

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