Übungsfall: Der Transporter
ZJS 2011, 147 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Privatdozent Dr. Erik Kraatz
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Brummifahrer B, der für das Unternehmen F regelmäßig wertvolle Waren transportiert. B nutzt seine Fahrerstellung und eigens angefertigte Zweitschlüssel, um zusammen mit seinem Freund C den Transporter samt Ladung eigenmächtig an einen Hehler zu überführen. Dabei versperrt C dem Transportleiter T den Weg und ermöglicht so die Wegfahrt. Die Klausur fragt nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von B und C insbesondere im Hinblick auf Eigentums- und Vermögensdelikte nach dem StGB.
Schwerpunkte
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Erfordernis des Strafantrags, § 248b Abs. 3 StGB
- Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Versuch des § 248b StGB
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