Christine Morgenstern, geboren 1967 in Wiesbaden, ist deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin an der Ruhr-Universität Bochum. Als Professorin ist sie in der juristischen Fakultät tätig. Ihr akademischer Werdegang und ihre Forschungsaktivitäten erstrecken sich auf verschiedene Bereiche der Rechtswissenschaft. Durch ihre Position nimmt sie an der Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Nachwuchswissenschaftler:innen teil.
Klausuren
3 KlausurenExamensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen
Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.
Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray
A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.
Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christine Morgenstern prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Täterschaft und Teilnahme (1×), Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB (1×), Unterlassen (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).