Martin Heuser ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie. Er beschäftigt sich insbesondere mit strafrechtlichen Fragestellungen sowie deren prozessualen und internationalen Bezügen. Darüber hinaus gehören rechtsphilosophische Themen zu seinen Arbeits- und Forschungsgebieten.
Klausuren
1 KlausurAnfängerklausur: Das falsche Holster
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Martin Heuser prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Mord, § 211 StGB (1×) und Rechtfertigungsgründe (1×).