Grusel-Clowns in Niederbayern
JA 2017, 585 · Strafrecht für Anfänger:innen
Von Prof. Dr. Robert Esser, Annegret Michel
Der Fall behandelt die Strafbarkeit von A, der als verkleideter Grusel-Clown eine Frau erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die Strafbarkeit von B, der dem vermeintlich bewaffneten A aus Gruppenzugehörigkeit und Irrtum heraus eine Körperverletzung und einen potentiell tödlichen Angriff zufügt. Erörtert werden unter anderem Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Rechtfertigungsgründe und Problematiken der objektiven Zurechnung sowie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
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- RechtfertigungsgründeNotstandshandlung bei Blutentnahme gegen den Willen des Spenders („Blutspende-Fall“)
- RechtfertigungsgründeKlimaprotest und rechtfertigender Notstand – Ist ziviler Ungehorsam gerechtfertigt?
- RechtfertigungsgründeErlaubnistatbestandsirrtum – Einzeltäter und vermeidbarer Irrtum
- RechtfertigungsgründeDefensiver Notstand bei Angriff durch Haustier (§ 228 BGB)
- RechtfertigungsgründeDefensiver Notstand – Angriff eines Hundes auf einen anderen Hund (§ 228 BGB)
Weitere Klausuren zu Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB
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