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StrafrechtZjS 2013Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“

ZJS 2013, 87 · Strafrecht für Anfänger:innen

Von Robert Esser, Johannes Rochner

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Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Anfänger:innen
Quelle
ZJS 2013, 87
Lösung
Enthalten

Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.

Schwerpunkte

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