Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher
Examensklausur · ZJS 2020, 634 · Strafrecht für 1. Staatsexamen
Von Wolfgang Mitsch
Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- Schwerer Raub (§ 250 StGB)Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim Raub
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang 2
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
Weitere Klausuren zu (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
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