Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen
ZJS 2019, 509 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Leon Böhm, Christoph Hautkappe
Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.
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- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang 2
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 8
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 7
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