Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“
ZJS 2021, 644 · Strafrecht für Anfänger:innen
Von Liane Wörner, Daniel Goll
In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB - allgemein zugängliche Sammlung
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB
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