Referendarexamensklausur: Money for Nothing
ZJS 2015, 512 · Strafrecht für 2. Staatsexamen / Referendariat
Von Jacob Böhringer
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Einbruch im Museum = Juwelen„raub“? (Der Louvre-Fall)
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang 2
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 8
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