StR – Fortgeschrittenenhausarbeit zur Triage
JURA 2026, 929 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Henning Rosenau, Carolin Matischok

Im Frühjahr 2023 kommt es im Zuge der weltweiten Covid-19-Pandemie aufgrund einer neuen Virusvariante zu einem immensen Anstieg der Infektionen mit Sars-CoV‑2 in Deutschland. Als der 30-jährige Familienvater V wegen eines schweren Lungenödems (Flüssigkeitsansammlung in der Lunge) am 25. 05. 2023 um 16.50 Uhr mit dem Krankenwagen in das Universitätsklinikum Halle eingeliefert wird, steht auf der Intensivstation wegen der zahlreichen Infektionen mit Sars-CoV‑2 nur noch ein freies Bett zur Verfügung. Auch regional und überregional sind alle intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten infolge der Infektionslage ausgeschöpft. In der Notaufnahme wird schnell festgestellt, dass V an ein Beatmungsgerät angeschlossen werden muss und intensivmedizinische Betreuung benötigt. Fast zeitgleich kommt die 68-jährige Rentnerin R mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung um 16.54 Uhr im Eingangsbereich des Klinikums an. Auf dem Weg in die Notaufnahme begegnet sie dem diensthabenden Facharzt für Intensivmedizin Dr. I, der gerade dabei ist, den V auf die Intensivstation zu verlegen. Dieser erkennt sofort, dass auch bei R eine intensivmedizinische Behandlung inklusive Anschluss an ein Beatmungsgerät dringend notwendig ist und hält inne. Um eine Entscheidung über die Zuteilung der letzten intensivmedizinischen Behandlungskapazität treffen zu können, nimmt Dr. I in einem Untersuchungszimmer der Notaufnahme eine medizinische Beurteilung von V und R vor. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen als Leiter der Intensivstation des Klinikums schätzt er die Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung bei beiden Patienten1 als dringlich ein. Dr. I erkennt, dass sich Vs Zustand zunehmend verschlechtert und er für eine Rettung nun umgehend handeln muss. Ob V allerdings überhaupt, selbst bei Ergreifen aller Maßnahmen, die Nacht übersteht, sieht Dr. I kritisch. R hingegen prognostiziert er eine gute Chance, die Infektion durch eine vorübergehende künstliche Beatmung kurzfristig zu überleben und wieder vollständig zu genesen. Bevor er eine Entscheidung trifft, bittet er die Assistenzärztin Dr. A, die seit vier Wochen auf der vollen Intensivstation aushilft, um eine unabhängige Begutachtung beider Patienten. Da ihre Einschätzungen übereinstimmen, bringt Dr. I die R von der Notaufnahme in einen Behandlungsraum der Intensivstation und schließt sie dort an das letzte freie Beatmungsgerät an. Er bedauert, dass er nicht auch den jungen V retten kann und lässt ihn schweren Herzens zur Behandlung auf die Allgemeinstation verlegen. Dabei hat er keine Hoffnung, dass V ohne intensivmedizinische Behandlung überlebt, womit er sich bei seiner Entscheidung abfindet. Zur Überraschung aller Ärzte und Pfleger überlebt der V seine Erkrankung jedoch, ebenso wie die R. Zwei Jahre später haben die Infektionszahlen wieder ein moderates Niveau erreicht und die Krankenhäuser sind
Schwerpunkte
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- RechtfertigungsgründeKlimaprotest – Notwehr bei gewaltsamem Entfernen eines festklebenden Demonstranten
- RechtfertigungsgründeNotstandshandlung bei Blutentnahme gegen den Willen des Spenders („Blutspende-Fall“)
- RechtfertigungsgründeKlimaprotest und rechtfertigender Notstand – Ist ziviler Ungehorsam gerechtfertigt?
- RechtfertigungsgründeErlaubnistatbestandsirrtum – Einzeltäter und vermeidbarer Irrtum
- RechtfertigungsgründeDefensiver Notstand bei Angriff durch Haustier (§ 228 BGB)
Weitere Klausuren zu Rechtfertigungsgründe
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.