Bernd Piper
Klausuren
4 KlausurenKein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben
Die Klausur behandelt Ansprüche einer Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber auf Ersatz von Kosten und immateriellen Schäden im Zusammenhang mit einer Corona-Quarantäne und dem Ausfall ihrer Hochzeitsfeier. Schwerpunkte liegen auf dem vertraglichen Schadensersatzrecht, insbesondere im Arbeitsverhältnis, sowie auf der Frage der Zurechenbarkeit und des Verschuldens. Deliktische Ansprüche sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Examensvortrag
Der Fall behandelt den Kauf eines Segelsatzes, der für eine seltene Regatta benötigt wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Fixgeschäft, zum Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel, zur Verzinsung wegen Zahlungsverzugs sowie verschiedene prozessuale Aspekte wie die Vertretung durch Nichtanwälte, Beweislast und Kostenentscheidung. Die Abwandlung thematisiert die Erfüllung nach mündlicher Verhandlung.
* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit wegen Vortäuschens von Eigenbedarf beim Abschluss eines Wohnraumvergleichs, den Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters/Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit sowie der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens in der Hauptverhandlung.
Ein unglücklicher Smartphone-Kauf
Im Fall geht es um einen Online-Kauf eines Smartphones durch K, der für berufliche und private Zwecke genutzt werden soll. Nach Vertragsschluss widerruft K noch vor Versand, V übersieht jedoch den Widerruf und liefert trotzdem. K verschenkt das Gerät an F, später fordert V Zahlung und erhebt Klage. Es werden insbesondere Fragen zum Widerruf, zur Verbrauchereigenschaft bei dual-use, zu den Folgen einer Lieferung trotz Widerrufs und Ansprüche im Dreipersonenverhältnis diskutiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Bernd Piper prüfen besonders häufig Grundlagen des Kaufvertrags (2×), § 824 BGB (1×), Angebot und Annahme (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen Anspruchsarten (1×), Die Leistungskondiktion (1×), Hauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf (1×) und Rücktritt (1×).