Edward Schramm ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Europäisches und Internationales Strafrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Geboren 1965 in Coburg, forscht und lehrt er zudem zu Ehe- und Familienstrafrecht sowie im Bereich Law and Literature. Damit deckt Schramm ein breites strafrechtliches Spektrum ab, das sowohl wirtschaftsrechtliche als auch interdisziplinäre Aspekte umfasst.
Klausuren
1 KlausurGefahr für Juri und Justel
In dieser Klausur wird die Strafbarkeit des A geprüft, der zusammen mit einer ungeladenen, jedoch subjektiv als bedrohlich wahrgenommenen Waffe zwei wertvolle Eulen aus dem Zoo entwendet. Die Prüfung konzentriert sich auf die Qualifikation der Tat als Raub oder räuberische Erpressung sowie die relevanten Beteiligungsformen und konkurrierende Delikte.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Edward Schramm prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×) und Schwerer Raub (§ 250 StGB) (1×).