Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Die Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre im BGB AT unterscheiden Willenserklärung, Rechtsgeschäft, rechtsgeschäftsähnliche Handlung und Realakt. Zentrale Normen sind etwa § 104 ff. BGB (Geschäftsfähigkeit), §§ 104–185 BGB (Rechtsgeschäfte), § 167 Abs. 1 (Vollmacht), § 143 Abs. 1 (Anfechtung), § 657 (Auslobung), § 286 Abs. 1 (Mahnung), § 950 (Verarbeitung), § 984 (Schatzfund). Examensrelevant sind Abgrenzungen zwischen Willenserklärung, Realakt und rechtsgeschäftsähnlicher Handlung sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip.
Klausuren zum Thema
„Der Berg ruft!“
Die Klausur behandelt den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an einer wertvollen Krügerrand-Sammlermünze durch mehrere aufeinanderfolgende Übertragungen, beginnend mit einer Verfügung eines minderjährigen Kindes. Dabei sind insbesondere Aspekte des BGB AT, des Mobiliarsachenrechts sowie Fragen rund um den gutgläubigen Erwerb und die Geldeigenschaft der Münze zu prüfen. Zusätzlich wird der Anspruch des ursprünglichen Eigentümers auf den Erlös aus der Weiterveräußerung beleuchtet.
Der Vertragsschluss über § 151 BGB
Die Klausur beschäftigt sich mit dem Zustandekommen von Verträgen ohne Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB. Am Beispiel eines vereinfachten Sachverhalts werden die Voraussetzungen und die praktische Bedeutung der Norm erarbeitet.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Von Grundstücken und Minderjährigen
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt mit besonderem Bezug zu Grundstücksgeschäften und Minderjährigen. Thematisiert wird insbesondere der Umgang mit Geschäftsunfähigkeit im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen und damit verbundene Rechtsfragen. Die Prüfung umfasst Aspekte aus dem Sachenrecht und dem Allgemeinen Teil des BGB.
„Misslungene Kündigungen?“
Die Klausur behandelt typische Problemfelder bei der Kündigung von Mietverhältnissen, darunter die Wirksamkeit einer außerordentlichen und ordentlichen Kündigung durch die Vermieterin sowie mögliche Schadensersatz- und Gewinnherausgabeansprüche einer langjährigen Mieterin nach einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung. Es sind Ansprüche im Rahmen des Mietrechts, insbesondere zu Kündigungsrecht und Schadensersatz bei unberechtigtem Auszug, zu prüfen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Digitale Produkte – Cloudspeicher mit zusätzlicher „Serviceleistung“
Im Mittelpunkt steht ein Vertrag über einen Cloudspeicher, in dem neben der klassischen Speicherleistung auch eine zusätzliche Serviceleistung Gegenstand des Vertrages ist. Die Fallbearbeitung thematisiert typische Probleme im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen über digitale Produkte nach aktueller Gesetzeslage. Relevant sind insbesondere die Einordnung des Vertrages und die spezifischen Rechte des Verbrauchers.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Aktienrecht – Vertrauen mit Nebenwirkungen
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Aktienrechts mit Schwerpunkt auf den Vertrauensgrundsatz und dessen Nebenwirkungen. Relevante Regelungen zur Aktiengesellschaft werden praxisnah geprüft. Die Aufgaben zielen auf eine vertiefte Anwendung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze im Schwerpunktbereich.
Liebestolle Hürden beim Hausverkauf
In dieser zivilrechtlichen Übungsklausur wird geprüft, ob ein Ehemann nach Veräußerung des im gemeinsamen Eigentum stehenden Hauses durch seine Frau, die das Haus geerbt hatte, Rückgängigmachung der Grundbucheintragung verlangen kann. Es geht um Fragen familienrechtlicher Verfügungsbeschränkungen beim Hausverkauf im Rahmen der Zugewinngemeinschaft sowie um mögliche Ansprüche beim Scheitern des Verkaufs und die Auswirkungen, wenn das Grundstück das nahezu gesamte Vermögen darstellt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.
Harry Otter und das verschollene Diadem
Im Fall begehrt Harry Otter von Frau Wiesel die Herausgabe eines ihm als Erbe zugefallenen Diadems, das diese auf Grundlage eines Leihvertrags anlässlich ihrer Hochzeit erhalten hatte. Nach Verlust des Diadems verlangt Otter wahlweise Herausgabe oder, falls dies unmöglich ist, Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Die Falllösung erfordert insbesondere die Prüfung von Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen bei Unmöglichkeit der Rückgabe.
Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen
Die Klausur behandelt drei unabhängige Sachverhalte zu wichtigen Themen des Schuldrechts und Mietrechts. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus Bürgschaft, mietrechtliche Räumung und Sekundärrechte bei der Störung der Geschäftsgrundlage nach Nutzungsuntersagung eines Gewerberaummietvertrages. Die Lösung ist jeweils als umfassendes Gutachten zu verfassen, wobei ausschließlich vertragliche Ansprüche zu prüfen sind.
Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“
Die Examensklausur 'Was für ein Theater!' behandelt Ansprüche eines Theaterbesuchers gegen die Betreibergesellschaft eines Theaters nach mehreren Vorfällen: Verweigerung des Zutritts trotz gültiger Karte, Beschädigung einer Hose durch eine schadensbehaftete Treppe sowie Unzufriedenheit mit einer nicht werkgetreuen Theateraufführung. Zu prüfen sind verschiedene Anspruchsgrundlagen, insbesondere aus Kaufrecht, Deliktsrecht und Bereicherungsrecht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.
„Auf gute Nachbarschaft“
Die Klausur behandelt mögliche Rechte und Ansprüche zwischen Nachbarn bei der Nutzung eines Grundstücks als Zugangsweg, insbesondere Unterlassungsansprüche bei Errichtung eines Tores. Zudem werden zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Rückabwicklung von Kaufverträgen über elektronische Geräte, fehlerhafte Stellvertretung sowie die Geschäftsfähigkeit und Genehmigung beim Abschluss eines Tablet-Kaufs durch einen Minderjährigen behandelt.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Es handelt sich um eine Übungsklausur zum Allgemeinen Teil des BGB, die sich insbesondere an Anfänger richtet und grundlegende Problemstellungen aus dem Bereich der Willenserklärung behandelt. Thematisiert werden Grundbegriffe, der Zugang und die Wirksamkeit von Willenserklärungen.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Kaufrecht und BGB AT
Die Klausur thematisiert kaufrechtliche Fragestellungen im Zusammenspiel mit den Grundsätzen des Allgemeinen Teils des BGB. Schwerpunkt ist der Abschluss und die Abwicklung von Kaufverträgen unter besonderer Berücksichtigung möglicher Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Allgemeinen Teil des BGB und richtet sich an Anfänger im Zivilrecht. Im Zentrum stehen typische Problemstellungen der Rechtsgeschäftslehre wie Angebot und Annahme, Geschäftsfähigkeit sowie Grundbegriffe der Willenserklärung.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht
Die Hausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht am Beispiel des Vereins 'DorfMobil e. V.'. Sie richtet sich an Fortgeschrittene und thematisiert mögliche rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vereinsgründung und der Verwaltung von Sachen durch den Verein.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Mein ganzes Erspartes
Diese Examensklausur behandelt grundlegende Fragestellungen des BGB AT, des Erbrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Prüfung einer erbrechtlichen Konstellation mit zivilrechtlichen Bezugspunkten sowie typischen Problemen im Vollstreckungsrecht. Die Aufgabenstellung verlangt umfassende Kenntnisse in mehreren Bereichen des Zivilrechts.
Pay, Consent, Regret – Wenn dich die Cloud im Regen stehen lässt
In dieser Übungsklausur schließen S und die Macrohard-AG (M) einen Vertrag über Cloud-Speicher, wobei S die Leistung durch Einwilligung in Datennutzung statt Zahlung erhält. Nach Problemen durch einen Fehler eines Support-Mitarbeiters und ausbleibender Abhilfe kündigt S, widerruft die Einwilligung und stellt die Nutzung ein. Die Klausur prüft Zahlungsansprüche der M sowie innerbetriebliche Schadensersatz- und Regressfragen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften
Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten
Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.
Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“
Der Klausurfall thematisiert drei zivilrechtliche Problemkreise im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verwaltung von Mehrfamilienhäusern: Ablehnung eines Mietvertrags mit einer Studentin samt AGG-Frage und möglichen Vertragsgestaltungen, Wirksamkeit und Ausgestaltung eines Vorkaufsrechts für ein Nachbargrundstück sowie erbrechtliche Optionen zur lebzeitigen Übergabe der Immobilien an die Kinder und zur Absicherung der Eltern. Die Aufgabenstellung verlangt eine umfassende rechtliche Beratung bezüglich Mietrecht, Immobiliarsachenrecht und Erbrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das illegale Online-Casino
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos. Besonders im Fokus stehen die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge unter Berücksichtigung von Gesetzes- und Sittenwidrigkeit sowie mögliche bereicherungsrechtliche Rückforderungen. Die Prüfung umfasst zudem verbraucherschützende Aspekte.
Von Mücken und Elefanten
Die Klausur behandelt unter anderem die Wirksamkeit eines Kaufs über Stellvertretung, den Widerruf einer Bevollmächtigung, die Irrtumsanfechtung sowie die Problematik einer falschen Übergabe im Sachenrecht. Der Fall thematisiert den Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Abnahme und Bezahlung sowie die Rückforderung einer versehentlich veräußerten Sache und deren Weiterveräußerung an einen Dritten.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Feier auf einer Berghütte und tödliche Folgen
Die Klausur behandelt eine arbeitsrechtliche Fallgestaltung rund um eine Feier auf einer Berghütte mit tragischen Folgen. Es werden insbesondere Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie Störungen des Arbeitsverhältnisses thematisiert. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen.
Bibliophile Gesellschafter im Handelsverkehr
Eine E-eGbR kauft im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks Fachliteratur auf, wobei ein Gesellschafter seine Anteile an einen Dritten überträgt und ein Haftungsausschluss für einen anderen Gesellschafter vereinbart wird. Die Klausur behandelt die Haftung der Gesellschafter für eine Kaufpreisforderung, den internen Regress, die Wirksamkeit des Kaufvertrags bei gesellschaftsvertraglicher Zustimmungsklausel sowie die Vor- und Nachteile der Eintragung ins Gesellschaftsregister bzw. Handelsregister. Thematisiert werden zentrale gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen.
„Der Beschluss muss weg!“
Die Gesellschafterin A einer Architekten-GbR klagt gegen einen auf einer Gesellschafterversammlung gefassten Beschluss zur Kündigung eines Rahmenvertrages mit einer GmbH, bei der sie selbst beteiligt ist. Fraglich ist insbesondere, ob die Beschlussfassung und der anschließende Ausschluss ihrer Stimme sowie die Anfechtungsmodalitäten nach HGB und Gesellschaftsvertrag rechtmäßig sind.
Der verliebte Vertreter
Die Klausur behandelt eine Konstellation zur Stellvertretung mit Innen- und Außenverhältnis, der Anfechtung einer Innenvollmacht und deren nachträglicher Genehmigung. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Anwendung des § 110 BGB im Zusammenhang mit einem Minderjährigen, der ein Fahrrad verkauft.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Zivilprozessrecht
Aufgabe 1: Die Beinarbeit GmbH (B) betreibt ein Fachgeschäft für Fahrräder mit Sitz in Bochum. Jurastudent Karl aus Hagen (K) ist sowohl ein begeisterter Radsportler als auch ein langjähriger Kunde der B. Im Herbst 2023 benötigt K ein neues Mountainbike. Am 04.11. 2023 besucht K die Internetseite der B, über die B zusätzlich zum Ladengeschäft einen Onlineshop unterhält. Auf der Internetseite tritt K mit dem von B eingesetzten autonomen Chatbot Flash (F) in Kontakt. Ein autonomer Chatbot ist ein textbasiertes Dialogsystem, das eine intelligente textliche Kommunikation ermöglicht. Sobald ein Kunde die Internetseite der B besucht, öffnet sich folgendes Dialogfenster:
ZR-Anfängerhausarbeit zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht
M ist ein begeisterter Autofahrer und widmet einen Großteil seiner Zeit der Pflege seines geliebten weißen Farm Dovers mit Chrom-Felgen. Den Wagen hat er mit einem Sportpaket ab Werk bestellt, das den Wagen auf jeder Seite um 10 cm serienmäßig breiter macht. Somit beträgt die Gesamtbreite des Fahrzeugs 2, 30 m. Sonderanbauten hat M nicht vornehmen lassen. Derzeit ist M jedoch durch einen Fahrradunfall eingeschränkt–sein rechtes Bein ist eingegipst und er selbst ans Sofa gefesselt. Schweren Herzens überlässt er die Fahrzeugpflege seiner Frau F, die bereits mit der Pflege ihres eigenen Fahrzeugs genug zu tun hat und sich daher nur widerwillig bereit erklärt, den Dover in der Waschanlage reinigen zu lassen. F fährt mit dem Farm Dover absprachegemäß zur» Wash’n’Roll «-Anlage. Angekommen an der Waschstraße erblickt F ein gut sichtbares, nicht zu übersehendes Hinweisschild, welches unter anderem folgende Klausel enthält:
ZR-Schwerpunktbereichs-Klausur zum Europäischen Gesellschaftsrecht
An der höchsten deutschen Fußball-Profiliga nehmen Klubs verschiedener Rechtsformen teil. Manche Teilnehmer sind, wie es traditionell zwingend war, als eingetragener Verein (e. V.) i. S. v. § 21 BGB organisiert. Die übrigen Teilnehmer sind Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), in welche die jeweiligen eingetragenen Vereine ihre Profiabteilungen ausgegliedert haben und an denen die Stammvereine ausnahmslos die Stimmrechtsmehrheit halten. Das Erfordernis einer solchen Stimmrechtsmehrheit war früher in den Regeln des zuständigen Fußballverbandes enthalten. Da aber zunehmend umstritten geworden ist, ob ein Verband solche Regeln aufstellen darf, hat sich der Bundesgesetzgeber zum Handeln veranlasst gesehen. Er hat die Sorge geäußert, dass ohne eine solche Regel externe Investoren, die keinerlei Verbindungen zum ursprünglichen Stammverein aufweisen und nur Interesse an Profitmaximierung haben, Fußball-Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga übernehmen würden. Dadurch, so die Gesetzesmaterialien, drohten die Bindung des» Volkssports «an die Bevölkerung verloren zu gehen und die durch die Vereinsprägung des Fußballs erreichte Nachwuchsförderung beeinträchtigt zu werden. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber das» Gesetz zur Optimierung von Amateur-und Leistungsfußball «(GOAL) beschlossen. Das GOAL lautet auszugsweise:
ZR-Anfängerhausarbeit zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht
Bei der Klausur handelt es sich um eine Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht. Im Rahmen eines Übungsfalls wird die Anwendung der grundlegenden Vorschriften und Institute dieser Rechtsgebiete geprüft.
ZR-Examensklausur zum MoPeG
Die Freunde und Berufseinsteiger A, B, C und D wollen im Mai 2024 ein gemeinsames Wochenende am Ammersee verbringen, um gemeinsam ihren Berufseinstieg zu feiern und sich von ihrem Studentendasein zu verabschieden. Am 3. Mai 2024, eine Woche vor dem geplanten Ausflug, treffen sich die Freunde bei A, um den gemeinsamen Ausflug zu planen. Die Freunde vereinbaren, dass die Kosten (für Verpflegung, Fahrt und Unterkunft) für den Ausflug bei der Rückkehr zusammengerechnet und durch vier geteilt werden sollen. Die Freunde suchen im Internet gemeinsam nach einer Unterkunft, wobei sie merken, dass entsprechende Unterkünfte alles andere als günstig sind. Weil sie alle ihr erstes Gehalt bekommen haben und nicht mehr so stark aufs Geld schauen müssen, geben sie die Suche nach günstigen Unterkünften auf und suchen sich stattdessen eine möglichst schöne, große und vor allem gut gelegene Unterkunft direkt am See heraus, auch wenn sich keiner der Freunde eine solche Unterkunft allein leisten würde. Wie verabredet, bucht C die Unterkunft tags darauf in seinem Namen. Die Bezahlung ist erst am Tag der Abreise vor Ort fällig. Ferner wird vereinbart, dass A die Verpflegung für den Ausflug besorgt, weil er hervorragend kochen kann. Da A und B bis Freitagnachmittag arbeiten müssen, während C und D direkt am Freitagmorgen losfahren möchten, werden zwei Fahrgemeinschaften gebildet: A fährt im Auto des B mit und C im Auto des D. C und D fahren bereits am Vormittag des 10. Mai gemeinsam zur Unterkunft. A und B machen sich am Freitagnachmittag auf den Weg. Unterwegs halten Sie noch am Bio-Supermarkt des Y. Während B geistesabwesend mit seinem Handy durch den Supermarkt läuft, sucht A die Verpflegung aus. Da A großer Fan der örtlichen Z-GmbH-Brauerei ist, entscheidet er sich außerdem für eine Kiste Bier der Z-GmbH. Bei den Bierflaschen handelt es sich um Einheitspfandflaschen. Auch für die Kiste wird ein Pfand erhoben. An der Kasse sitzt der Inhaber des Supermarktes Y. Als A die Kiste nach dem Abscannen entgegennimmt, bemerkt er, dass in der Bierkiste eine Werbekarte bzgl. eines Gewinnspiels der Z-GmbH steckt. Weil A nur Gedanken für das bevorstehende Wochenende hat und B bereits draußen auf ihn wartet, interessiert ihn das Gewinnspiel jedoch nicht weiter. Er packt alles in das Auto des B, bevor sie endlich an den See fahren. Am Freitagabend sitzen die Freunde bei einem gemeinsamen Bier zusammen. Nach dem Anstoßen bemerkt A erstmals das Etikett der Flasche. Dort findet sich die Erläuterung des Gewinnspiels der Z-GmbH. Zu gewinnen gibt es einen Citroen C3 im Gesamtwert von 20.000€. Hierfür ist auf einem der Kronkorken der Bierflaschen ein Citroen C3 als Gewinnsymbol eingestanzt. Dieser Kronkorken muss vor Ort bei der Z-GmbH eingelöst werden. Ferner findet sich auf dem Etikett der Bierflasche der Hinweis, dass Gewinner des Gewinnspiels nur derjenige ist, der Eigentum und Besitz am original Gewinn-Kronkorken hat. Da A soeben sein Bier ausgetrunken hat, geht er zur Kiste und nimmt sich eine neue Flasche heraus. Er öffnet die Bierflasche, betrachtet den Kronkorken und sieht, dass darin das Gewinnsymbol eingestanzt ist. Er bricht sofort in
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum BGB AT und kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt Fragestellungen aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht. Die Bearbeitenden müssen insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Mängeln beim Kaufvertrag prüfen und mit Problemen der Vertragsbeendigung und Rückabwicklung umgehen.
ZR-Examensklausur u. a. zum Minderjährigenrecht und zur Vormerkung
Es handelt sich um eine Übungsklausur aus JURA, die das Minderjährigenrecht und die Vormerkung behandelt. Die Klausur enthält einen Sachverhalt zur Prüfung der zivilrechtlichen Voraussetzungen und Probleme rund um die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger sowie die Bedeutung und Wirksamkeit der Vormerkung im Sachenrecht.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil
Die Klausur richtet sich an Anfänger im Zivilrecht und behandelt Fragestellungen zum Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere zur Entstehung und Wirksamkeit von Rechtsgeschäften. Im Mittelpunkt stehen klassische Probleme der Willenserklärung sowie deren Anfechtung.
Fahrradbuchung ohne Fahrrad
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss am Fahrkartenautomaten und den versehentlichen Hinzubuchung eines Fahrrads durch die Jurastudentin Julia. Schwerpunkt sind das Zustandekommen des Vertrags, die Möglichkeit einer Teilanfechtung und bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche. Die rechtliche Frage lautet, ob Julia einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 Euro gegenüber dem Betreiber Markus hat.
Das rechtslose Rechtsgutachten
Die Klausur beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Vertragstypen zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag am Beispiel eines von einem Influencer beauftragten Rechtsgutachtens. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vertragsauslegung, Rücktritts- und Verjährungsfragen sowie die prozessuale Einbettung klassischer Problemstellungen im Schuldrecht und Werkvertragsrecht.
Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens
Die Klausur behandelt in zwei Aufgaben die Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Aufgabe 1 thematisiert insbesondere einen Vertragsschluss mit einem autonomen Chatbot im Zusammenhang mit der Frage nach der Wirksamkeit und Zurechenbarkeit von Willenserklärungen, sowie die prozessuale Problematik der einseitigen Erledigungserklärung. In Aufgabe 2 ist die Vollstreckungsabwehrklage nach einem Versäumnisurteil Prüfungsgegenstand.
Geldbriefkasten(?)
Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
»Spritztour auf der Kö«
Die Klausur behandelt die Haftung im Straßenverkehr, insbesondere die Verantwortlichkeit eines unbefugten Fahrzeugbenutzers (Schwarzfahrer) sowie die Folgen einer unerlaubten Untervermietung eines Mietfahrzeugs. Es werden Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls und Ansprüche auf Herausgabe rechtswidrig erzielter Einnahmen thematisiert.
»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.
Die Büste des Bayreuther Bäckers
Im Fall geht es um den Verkauf und Versand einer von einem Bäckermeister geschnitzten Holzbüste, die in der Auslage seiner Bäckerei stand. Nach Vertragsabschluss soll die Büste dem Käufer durch einen Kurierdienst zugeschickt werden, wird jedoch beim Transport schuldhaft zerstört. Zu prüfen ist, ob der Verkäufer trotz des Untergangs der Sache den Kaufpreis verlangen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Gefahrtragung beim Versendungskauf, Drittschadensliquidation und dem Unternehmerbegriff.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.
Finanzielle Verflechtungen – vom Abiball zum Kommanditisten
Die Klausur thematisiert zwei zentrale Fragen des Personengesellschaftsrechts: Zunächst wird die Haftung und die vertragliche Bindung eines informellen Abiball-Finanzkomitees bei einer Bandbuchung geprüft. Anschließend wird anhand des Kommanditistenbeitritts und Gesellschafterwechsels einer KG die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters sowie des Kommanditisten bei einer nicht vollständig eingelegten Hafteinlage behandelt.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Ein schwarzer Tag im Sommer
Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft, insbesondere die objektive Klagehäufung sowie Verträge zugunsten Dritter und die Schutzwirkung für Dritte bei der Verletzung von Organisationspflichten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem fehlenden Mitverschulden eines Geschäftsunfähigen und der rechtlichen Kontrolle von AGB, einschließlich der Aufsichtspflicht. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Zulässigkeit von Klagen durch Erben und gesetzliche Prozessstandschaft geprüft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf
Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht – Urteil
Die Klausur ist als zivilrechtliche Assessorexamensklausur im Arbeitsrecht konzipiert und verlangt die Bearbeitung einer Urteilsklausur. Schwerpunkt sind die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis sowie prozessuale Besonderheiten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Bearbeitung bietet Gelegenheit, vertiefte Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Klausurtechnik zu zeigen.
Böllern im Fußballstadion
Im Fall 'Böllern im Fußballstadion' verlangt der Fußballverein H von Fan A Ersatz für eine durch das Zünden eines Knallkörpers im Stadion verhängte DFB-Geldstrafe. Zu prüfen ist, ob und auf welcher Rechtsgrundlage A dem Verein die Summe von 30.000 EUR erstatten muss, insbesondere im Hinblick auf deliktsrechtliche Ansprüche, AGB-Kontrolle und schadensrechtliche Zurechnung.
Eine verstrickte Angelegenheit
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Trainer (T) von den Eltern (E) einer minderjährigen Tochter (B) Vergütung für die Herstellung einer personalisierten Hundedecke verlangen kann. Im Mittelpunkt stehen die Zurechnung einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung, die Anfechtung von Rechtsscheinstatbeständen sowie das Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation hergestellten Waren.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Stellvertretungsrecht, (ergänzende) Vertragsauslegung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Stellvertretung und der Vertragsauslegung im BGB AT. Dabei wird auch die ergänzende Vertragsauslegung in praxisnahen Fallkonstellationen geprüft. Es werden vertiefte Kenntnisse über das Zustandekommen und die Auslegung von Rechtsgeschäften sowie das Stellvertretungsrecht vorausgesetzt.
Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie
Die Klausur prüft anhand eines Mietvertrags über eine Elektroautobatterie, ob und unter welchen Voraussetzungen einer Besitzperson nach Sperrung durch den Vermieter sachenrechtliche oder vertragsrechtliche Ansprüche zustehen. Insbesondere ist das fernwirkgesteuerte Unterbinden der Wiederauflademöglichkeit der Batterie, die Rolle von AGB-Klauseln und der Ersatzanspruch wegen Nutzungsausfall im Fokus.
„Krypto gefällig?“
Die Klausur behandelt komplexe zivilrechtliche Fragestellungen rund um Krypto-Investitionen und -Transaktionen. Im ersten Fall geht es um die haftungs- und bereicherungsrechtlichen Folgen einer verlustreichen Anlage in Kryptowährungen im Rahmen eines Treuhandmodells. Im zweiten Fall steht die Rückabwicklung einer Zahlung im Zusammenhang mit einer Betrugstat im Fokus.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Personengesellschaftsrecht - Ein Café im Alten Land
Die Klausur behandelt wesentliche Fragen des Personengesellschaftsrechts, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie setzt sich mit aktuellen Aspekten nach der MoPeG-Reform auseinander und verlangt die Abgrenzung verschiedener Gesellschaftsformen. Der praktische Bezug erfolgt anhand einer Fallstudie rund um den Betrieb eines Cafés.
Die Grabstein-Konkurrenten
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem zwei konkurrierende Steinmetzbetriebe um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und die Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungsurteil streiten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 I ZPO sowie auf Fragen des Wettbewerbsrechts und der Wirksamkeit einer Friedhofssatzung als Marktverhaltensregel. Der Fall fordert die vertiefte Auseinandersetzung mit Vollstreckungsrecht und wettbewerbsrechtlichen Anspruchsgrundlagen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Autonomiegefahren
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Haftungsfragen rund um den Einsatz von KI-Systemen. Im Mittelpunkt stehen die Sorgfaltsmaßstäbe bei unternehmerischen Entscheidungen und die Abwägung von Informationsbeschaffungskosten zum erwarteten Informationswert. Weiterhin wird die Systematik des § 278 BGB sowie die Zurechnung von Pflichtverletzungen eines KI-Systems diskutiert und eine Analogie zu § 278 BGB geprüft. Ebenso werden die Pflichten eines Geschäftsführers bei der Delegation von Aufgaben und beim Einsatz technischer Systeme betrachtet.
Umzug mit Folgen
Die Klausur behandelt das neue Recht der GbR nach der MoPeG-Reform und setzt sich mit der Haftung der Gesellschaft sowie der Gesellschafter auseinander. Besonders relevante Themen sind der gesellschaftsinterne Widerspruch gegen ein Geschäft nach § 715 IV BGB, der Umgang mit dem Ausscheiden und Austausch von Gesellschaftern sowie mögliche Haftungstatbestände bei Rechtsscheinhaftung. Zu prüfen ist, inwieweit verschiedene Beteiligte für den durch eine Pflichtverletzung verursachten Schaden einstehen müssen.
Der Abenteuerurlaub
Die Klausur behandelt einen Schadensfall beim Abenteuerurlaub einer deutschen Familie in Kroatien, bei dem der minderjährige Sohn nach Alkoholkonsum unter Aufsicht des Vaters einen Autounfall verursacht. Themen sind die internationale Zuständigkeits- und Rechtsanwendungsprüfung, Legalzession im Versicherungsrecht sowie das Angehörigenprivileg des § 86 III VVG. Die Zusatzfrage betrifft die gerichtliche Zuständigkeit in Deutschland.
ZR-Examensklausur zum Gesellschaftsrecht und digitalen Inhalten
Die Klausur behandelt Problemstellungen aus dem Gesellschaftsrecht im Lichte des MoPeG und prüft zudem die Anwendung der neuen Regelungen über digitale Inhalte (§§ 327 ff. BGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Schwerpunkt ist die rechtliche Einordnung eines Unternehmens (GbR), das Produktionsmittel und zugehörige Software in einem B2B-Szenario erwirbt.
The Rise and Fall of the Shoguns
Die Klausur behandelt das neue Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte, insbesondere Produktmängel und Aktualisierungspflichten gemäß §§ 327e, 327f BGB. Ebenfalls thematisiert werden die Minderung sowie der Schadensersatz statt der Leistung und Besonderheiten beim Vertragsschluss durch Minderjährige im Internet.
Neue Netiquette
Die Hausarbeit behandelt überwiegend Fragestellungen aus dem Bereich des BGB Allgemeiner Teil, insbesondere zur AGB-Kontrolle und zum Verbraucherwiderrufsrecht. Eingebettet ist dies in das Verhältnis zwischen Nutzer und Betreiber einer großen Online-Plattform, sodass auch Aspekte der mittelbaren Grundrechtswirkung und des Digital Services Act (DSA) relevant werden. Schwierigkeitsgrad: Oberes Anfänger-Niveau.
Das anfechtbare Rechtsgeschäft: Voraussetzungen, Schwebephase und Wirkungen der Anfechtung (Teil 1)
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen, die Schwebephase und die Wirkungen der Anfechtung nach den §§ 119 ff. BGB, unter besonderer Betrachtung der Interessenlage der Beteiligten. Anhand von mehreren Fallkonstellationen (u.a. aus einer Gemeinschaftspraxis, einem Mietvertrag und einer Stellvertretungssituation) werden Anfechtungsrechte, die Rechtslage vor und nach Anfechtungserklärung sowie typische Problemstellungen dargestellt.
Die Tücken des Touchscreens
Die Klausur behandelt das Problem einer versehentlichen Bestellung im Onlinehandel durch eine fehlerhafte Touchscreen-Bedienung. Zu überprüfen sind die Handlungsoptionen des Käufers (Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Nacherfüllung) sowie die Ansprüche auf Rückzahlung und Kostenerstattung. Zusätzlich ist die zuständige Gerichtsbarkeit im Falle einer Klage der V GmbH zu bestimmen.
Maklerprovisionsklausel im Immobilienkaufvertrag und Verbraucherschutz
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Maklerprovisionsklauseln in Immobilienkaufverträgen nach der jüngsten Novellierung des Maklerrechts (§§ 656a–656d BGB). Im Mittelpunkt stehen die Themen Textformerfordernis, die Möglichkeit der Provisionsabwälzung auf einen Verbraucher sowie praktische Fragen der Vertragsgestaltung. Ein Sachverhalt zu einer Käuferprovision für einen Makler, die nicht vom Käufer bestellt wurde, bildet die Grundlage.
Das wird vermerkt!
Der Sachverhalt behandelt den Eigentumserwerb an einem Grundstück und verknüpft Probleme des Immobiliarsachenrechts mit dem BGB AT, insbesondere Stellvertretung, Auflassung sowie insolvenzrechtliche Bezüge durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks aus § 985 BGB besteht, insbesondere auch im Hinblick auf die Eintragung eines Insolvenzvermerks und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters.
Die Bielefeld-Verschwörung
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Preisausschreibens, bei dem ein Preisgeld für den Nachweis der Nichtexistenz der Stadt Bielefeld ausgelobt wurde. Es geht insbesondere um die Frage, ob ein bindendes Versprechen im Sinne eines Versprechens nach den Regeln über Gewinnspiele oder Wetten vorliegt und welche zivilrechtlichen Ansprüche daraus entstehen könnten.
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Kaufvertrags, den eine beschränkt geschäftsfähige Tochter ohne Vertretungsmacht im Namen ihrer Mutter abschließt. Es werden unterschiedliche Anspruchsgrundlagen zwischen Elektrohändler, Mutter und Tochter geprüft. Abwandlungen beziehen sich auf Lieferung und Zustimmung sowie auf Ansprüche bei Ablehnung der Vertragswirksamkeit.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung
Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Probleme rund um den Kauf eines Luxusautos durch eine Minderjährige im Wege vermeintlicher Stellvertretung mit Arbeitsrechtsbezug sowie weitere Ansprüche aus einem Uhrenverkauf aus dem Nachlass im Kontext von Eigentum und Verpfändung. Geprüft werden insb. schuldrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie Fragen der Rechtsgeschäftslehre.
Das Hafencenter kommt
Der Fall behandelt einen zivilrechtlichen Streit zwischen Vermieterin und Mieter über die Berechtigung einer Mietminderung wegen Baustellenimmissionen. Thematisiert werden zentrale mietrechtliche Fragen wie das Vorliegen eines Mangels und die Voraussetzungen der Mietminderung, zudem prozessuale Aspekte wie Versäumnisurteil und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund
Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Gewährleistungsrecht - Social Media ohne Briefkasten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das anwendbare Gewährleistungsrecht bei typengemischten Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Rangverhältnis der Gewährleistungsregimes. Weiterhin wird die Bewertung der unzuverlässigen Nachrichtenübermittlung als Mangel sowie die konkludente Vereinbarung von Zuverlässigkeit thematisiert. Zudem geht es um die Anforderungen an IT-Sicherheit und die Bestimmung objektiver Anforderungen im Rahmen der 'Üblichkeit' bei digitalen Produkten. Die Analyse von Verbraucherverträgen mit Zahlung durch Daten und die Rolle der Aktualisierungspflicht des Verbrauchers ergänzen die Prüfung.
Dachsanierung ohne Risiko
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Werkvertrags über eine Dachsanierung, bei dem eine Schwarzgeldabrede getroffen wurde. Es werden insbesondere Fragen zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und verbraucherschutzrechtliche Aspekte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, Widerruf) thematisiert.
ZR-Examensklausur im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Der pflichtvergessene Aufsichtsrat
Die Examensklausur thematisiert das Beschlussmängelrecht in der Aktiengesellschaft anhand eines Falls, in dem über Jahre hinweg Hauptversammlungen sowie Abschlussprüfungen unterlassen wurden. Im Mittelpunkt stehen die Anfechtung von Entlastungs- und Wahlbeschlüssen des Aufsichtsrats, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Pflichtverletzungen und der Aufklärung von wirtschaftskriminellen Vorgängen im Unternehmen.
ZR, Fortgeschrittenenklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Die Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB im Kontext digitaler Vertragsschlüsse. Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen und der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen, automatisierten Erklärungen sowie Irrtümern bei der Vertragsabwicklung im Online-Handel. Besonders thematisiert werden Selbstbestimmung, Verkehrs- und Vertrauensschutz sowie die Übertragbarkeit klassischer Rechtsgrundsätze auf digitale Sachverhalte.
ZR-Examensklausur: Zivilrechtliche Probleme rund um soziale Netzwerke – Verträge über digitale Produkte und Gemeinschaftsstandards
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Verbraucherprivatrechts im Kontext sozialer Netzwerke, insbesondere bezüglich Verträgen über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB und der AGB-Kontrolle bei Nutzungsbedingungen und Account-Sperrungen. Anhand eines Sachverhalts um einen Social-Media-Nutzer werden die Anwendbarkeit des digitalen Vertragsrechts, der Umgang mit Bezahlung durch Daten sowie die Kontrolle von Nutzungsbedingungen und deren grundrechtsnahe Auslegung problematisiert.
Kräfte des Bösen
Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Problemstellungen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen einer nicht wahrheitsgemäßen Antwort auf unzulässige Fragen des Arbeitgebers, Mobbing am Arbeitsplatz und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sowie der besondere Kündigungsschutz und die Wirkung von Grundrechten im Arbeitsverhältnis.
»Digitale Eigenmacht« – Fernabschaltung einer Autobatterie
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Zulässigkeit einer digitalen Fernabschaltung einer Autobatterie im Mietvertragsverhältnis anhand einer branchenüblichen AGB-Klausel. Schwerpunkte liegen auf der AGB-Kontrolle, Fragen zur Selbsthilfe bzw. verbotener Eigenmacht und dem Leistungsverweigerungsrecht im Mietrecht.
Probleme mit der »Zeiterfassungs-App«
Die Klausur behandelt typische Probleme rund um Softwareverträge im Werkvertragsrecht. Behandelt werden insbesondere die Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag, die rechtliche Qualifizierung des Startup-Zusammenschlusses, Gewährleistungsfragen, Rücktrittsrechte und Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer individuellen Softwarelösung für einen Unternehmer.
Der Sofakauf
Im Fall 'Der Sofakauf' steht der Abschluss eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Sofa im Mittelpunkt. Problematisiert werden die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, eine mögliche Anfechtung wegen Erklärungsirrtums und daraus resultierende Rechtsfolgen, einschließlich etwaiger Ansprüche aus culpa in contrahendo (c.i.c.) für den Vertrauensschaden. In zwei Alternativkonstellationen sind weitere denkbare Schadenslagen und monetäre Empfehlungen aus Sicht des Verkäufers einzubeziehen.
Traumhaus mit Tücken
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall zum reformierten Bauträgervertragsrecht und setzt sich vertieft mit Formnichtigkeits- und Heilungsproblemen bei Grundstücksgeschäften auseinander. Daneben werden gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zur Vor-GmbH, Gründer- und Handelndenhaftung sowie zur Kapitalaufbringung einer GmbH thematisiert. Prozessuale Aspekte betreffen insbesondere die Zulässigkeit einer zivilrechtlichen Klage und die Frage nach dem einheitlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.
Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten
Die Klausur thematisiert zwei klassische Fragen aus dem Delikts- und Schuldrecht: Im ersten Teil wird geprüft, ob und in welchem Umfang den Betreiber eines Supermarktes Verkehrssicherungspflichten gegenüber Kunden treffen und ob bei deren Verletzung ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Im zweiten Teil steht die Haftung im Rahmen einer unentgeltlichen Gefälligkeit unter Freunden im Fokus, nachdem durch ein solches Verhalten ein Pkw beschädigt wurde.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
'Kohle' für Koalas – neue 'Hausnummern' (auch) für die Kommanditistenhaftung
Die Klausur behandelt typische Problemstellungen der Kommanditistenhaftung im Personengesellschaftsrecht unter Zuhilfenahme einer KG, bei der Kommanditisten auf Zahlung von Gesellschaftsschulden in Anspruch genommen werden. Unterschiedliche Haftungskonstellationen im Zusammenhang mit Ein- und Austritt sowie der Erfüllung von Gesellschaftsschulden werden anhand eines Tierpark-Betriebs und der Versorgung von Koalas durchgespielt. Die Studierenden sollen die rechtlichen Ansprüche gegen die Kommanditisten und ggf. ehemalige Kommanditisten prüfen.
Unternehmensgründung
Der Fall behandelt die Gründung einer GmbH mit Schwerpunkt auf der Kapitalaufbringung, den Einlagen der Gesellschafter sowie die Haftung in der Vorgesellschaft und nach Registereintragung. Es werden Fragen zur Behandlung von Sacheinlagen, zur Haftung für Schulden und Anlaufverluste sowie zur Absicherung der Gesellschafter vor Haftungsrisiken gestellt.
* "Nordic-Realty-Tycoon KG
Die Klausur behandelt typische gesellschaftsrechtliche Problemkreise rund um die Kommanditgesellschaft etwa zur Kommanditistenhaftung, zur actio pro socio, zur Übertragung und Eintragung von Kommanditanteilen sowie Fragen zur Firmenfortführung und Haftung bei Unternehmensübertragungen. Zudem werden zivilprozessuale Voraussetzungen der Klagebefugnis und Aspekte des Handelsregisterrechts angesprochen.
Großvaters gescheiterte Geschäfte
Die Klausur behandelt zentrale Fragen zur Geschäftsführung ohne Auftrag sowie zum Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Ersatz von Detektivkosten und Vergütung nach einem missglückten Immobilienverkaufs-Maklergeschäft sowie bereicherungsrechtliche Herausgabeansprüche rund um eine unter Bedingung erfolgte Schenkung. Es werden sowohl Grundlagen als auch Problemfelder der gesetzlichen Schuldverhältnisse im Zivilrecht auf Anfängerniveau abgefragt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sonderwissen und Sondertilgung - Bad Bank
In der Klausur wird schwerpunktmäßig das zivilrechtliche Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken beim Erwerb von Wohneigentum behandelt, insbesondere mit Blick auf eine sittenwidrige Überteuerung, Interessenabwägung und die Rolle von Innenprovisionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die Abgrenzung zwischen Preisnebenabrede und Entgeltklauseln. Zudem wird die Möglichkeit einer Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen thematisiert. Die Klausur bietet damit einen umfassenden Einblick in zentrale Problemfelder rund um Bankgeschäfte und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Immobilienerwerb.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.
Überraschender Weihnachtsbesuch
Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.
Nerds auf juristischen Abwegen
In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.
Große und kleine Veränderungen
Die Klausur behandelt im ersten Teil Grundlagenwissen des kollektiven Arbeitsrechts und im zweiten Teil die Problematik einer Änderungskündigung. Der Sachverhalt umfasst insbesondere Fragen zur Tarifbindung, Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, Betriebsübergang und zur Zulässigkeit tarifvertraglicher Regelungen durch neue Haustarifverträge. Es ist zu prüfen, inwieweit der Arbeitnehmer A nach dem Betriebsübergang und Abschluss neuer Haustarifverträge Ansprüche gegen die Zahlungskürzungen durch das neue Lohngefüge hat.
To party or not to party?
Die Klausur enthält methodische Fragen zur juristischen Auslegung, zur Rechtsquellenlehre und zu dogmatischen Begriffen des Zivilrechts und öffentlichen Rechts. Sie umfasst Aufgaben zur juristischen Methodenlehre, unter anderem zur Bedeutung von Handelsbrauch und Auslegung von Rechtsnormen, sowie einen Fall zum Umgangsrecht und zur Anwendung einer Coronaschutzverordnung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kirchenarbeitsrecht
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Bestimmtheit der Kündigung im Kirchenarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung als schwere Verletzung der Loyalitätsobliegenheit sowie der Gesamtabwägung zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und Arbeitnehmer-Grundrechten, inklusive der Einbeziehung von EU-Recht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ferner wird die Auslegung sachgrundloser Kettenbefristungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes erörtert. Zudem steht der Freiwilligkeitsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zivilrechtliches Problem im Mittelpunkt. Diese Aspekte bilden die Schwerpunkte der Prüfungsfragen der Klausur.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop
In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.
* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?
Das Ehepaar F/M kauft nach Vermittlung durch einen Makler ein Grundstück, dessen Nutzung zum Bau von Pferdeboxen irrtümlich als zulässig beworben wurde. Nach Vertragsabschluss stellt sich heraus, dass eine Bebauung mit Pferdeboxen nicht genehmigungsfähig ist. F/M treten vom Vertrag zurück und verlangen die Rückzahlung des Kaufpreises, was die Verkäuferin verweigert. Die Klausur fragt nach den Erfolgsaussichten der Klage sowie prozessualen Besonderheiten.
Zivilrecht vs. PayPal Law
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um den Kauf eines Handys über eBay unter Einbeziehung von PayPal-Geschäftsbedingungen. Zentral sind Fragen zum Bestehen des Kaufpreisanspruchs nach Rückabwicklung der PayPal-Zahlung und der Bedeutung der PayPal-Käuferschutzrichtlinien für den vertraglichen Zahlungsanspruch. Weiterhin wird auf die Haftung der Gesellschafter der GbR für die Kaufpreisschuld eingegangen.
Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar
Die Klausur befasst sich mit einem Vertragsschluss über eine Internet-Plattform, bei dem ein Dritter unter fremder Identität handelt. Es sind die Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen sowie die Ansprüche aus dem Kaufvertragsverhältnis und eventuelle Schadensersatzansprüche zu prüfen. Der Sachverhalt verlangt eine umfassende Analyse der Beteiligten und ihrer Anspruchsvoraussetzungen.
Ärger vor der Registereintragung
Der Fall behandelt typische Problemfelder des Gesellschaftsrechts im Rahmen der Vorgründungsphase einer oHG und einer GmbH. Es geht um Ansprüche aus Verträgen, die vor Eintragung ins Handelsregister im Namen der Gesellschaft abgeschlossen wurden. Die Klausur fragt nach der Haftung der Gesellschafter und Vor-Gesellschaft gegenüber Dritten.
Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres
In dieser anspruchsvollen Übungsklausur im Zivilrecht geht es um die rechtlichen Folgen und Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit einem Pauschalreisevertrag, insbesondere um Anfechtung wegen eines Preisirrtums, die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung sowie die Geltendmachung von Schadensersatz. Gleichzeitig werden prozessuale Fragestellungen wie Verweisungsbeschluss, Klageänderung und Streitverkündung thematisiert.
Vollmachtsphantasien
Ein Grundstück am Ammersee wird von D über seinen Bevollmächtigten R zum überhöhten Preis erworben, weil D irrtümlich einen unverbaubaren Seeblick unterstellt. Nach Entdeckung des Fehlers will D sich vom Vertrag lösen, während K auf Erfüllung bzw. Ersatz wegen Verlust eines weiteren Interessenten drängt. Die Klausur prüft Ansprüche zwischen K, D und R, insbesondere im Kontext von Stellvertretung, Anfechtung und Schadensersatz wegen Unmöglichkeit.
Morgens halb zehn in Deutschland
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines langjährig beschäftigten Schlossers wegen mutmaßlicher Giftanschläge auf Kolleg:innen. Im Fokus stehen der Zugang der Kündigungserklärung bei Untersuchungshaft, die Unschuldsvermutung im Arbeitsrecht, Anhörungspflichten, die Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei technischen Überwachungsmaßnahmen. Zu prüfen ist insbesondere die Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage des betroffenen Arbeitnehmers.
Der verflixte Schallplattenkauf
Die Anfängerhausarbeit behandelt Probleme rund um den Kauf einer Schallplatte und thematisiert dabei grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie dem Schuldrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung typischer Normen des Kaufrechts und Schuldrechts auf einen praxisnahen Sachverhalt.
»Sand im Getriebe«
Die Anfängerklausur befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB und ist als Einstieg in das Zivilrecht konzipiert. Sie wurde von wissenschaftlichen Mitarbeitern am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht der Universität Bielefeld verfasst.
»Der etwas andere Mietvertragsschluss«
Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil
Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur – Urheberrecht: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Schutzfähigkeit von Sprachwerken und Lichtbildern
In der Klausur liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, ob Lichtbilder nach § 72 UrhG besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen und inwiefern dieser Schutz gegebenenfalls teleologisch zu reduzieren ist. Ein weiteres zentrales Thema bildet die rechtliche Würdigung einer handelnden Person unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsunfähigkeit sowie deren Vertretungsbefugnis bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Zudem sind die Voraussetzungen und Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich der Anforderungen an journalistische Sorgfalt und das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung zu prüfen.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Krankenschwester nach Annahme eines Geldbetrags von einer Patientin sowie einen Anspruch des Arbeitgebers auf Schadensersatz wegen eines von der Arbeitnehmerin verursachten Verkehrsunfalls. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Arbeitsrecht und des vertraglichen Schadensausgleichs im Arbeitsverhältnis.
Schieflage im Garten
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall aus dem Bauvertragsrecht: Ein Werkvertrag über die Reparatur einer Terrasse und Mängelbeseitigung am Haus ist nach Fertigstellung mangelhaft, da weiterhin Feuchtigkeit im Keller auftritt. Zu prüfen sind insbesondere Rücktrittsrechte, Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Schadensersatz, den Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten sowie Erstattung von Gutachterkosten.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Handels- und Personengesellschaftsrecht - Die selbstkühlenden Bierfässer des Dr. L
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Handels- und Personengesellschaftsrechts, insbesondere die Vertretung einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter und die Bedeutung der negativen Publizität des Handelsregisters hinsichtlich der teleologischen Reduktion des § 15 I HGB. Außerdem wird die Abgrenzung zwischen der Erfüllungs- und Haftungstheorie bei der Frage der Publizitätswirkung im Handelsregister thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Namensschutz und dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Irreführung im Zusammenhang mit Gesellschaften. Damit fordert die Klausur die Auseinandersetzung mit wichtigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen im Personengesellschaftsrecht und deren Auswirkungen auf den Rechtsverkehr.
* "Start-up mit Startschwierigkeiten
Die Klausur behandelt die rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen einer GmbH, die Suchmaschinenmarketing beauftragt, und einem Start-up, das diesen Auftrag über AGB ausführt. Thematisiert werden Fragen zur Wirksamkeit von Vertragsklauseln, AGB, Vertragsbeendigung, Wettbewerbsverbot, Vertragsstrafe, zur prozessualen Behandlung von Mahnbescheid, Teilrücknahme der Klage, Widerklage sowie zu den Folgen eines Prozessvergleichs und der Zwangsvollstreckung eines Versäumnisurteils. Ferner ist die prozessuale Stellungnahme nach erfolgtem Vergleich und doppelter Inanspruchnahme zu erstellen.
Zahnschmerzen um krumme Rechnungen
Die Klausur behandelt drei zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Behandlungsvertrags und Werkvertrags. Im Mittelpunkt stehen Aufklärungspflichten und Zahlungspflichten bei medizinischen Leistungen, die Problematik einer Ohne-Rechnung-Abrede im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sowie Rücktritts- und Rückzahlungsrechte nach mangelhafter Tätowierung. Die Sachverhaltsbearbeitung setzt Grundkenntnisse im allgemeinen Schuldrecht, Werkvertragsrecht sowie Fragen der Sittenwidrigkeit und Rückabwicklung voraus.
»Die Geschäftsidee«
Die Klausur beschäftigt sich mit der Haftung aus Bürgschaften, insbesondere einer Globalbürgschaft, und dem Einsatz von AGB-Klauseln. Es werden Anfechtungsgründe, insbesondere wegen Täuschung und widerrechtlicher Drohung, sowie die Wirksamkeit und Auslegung der Bürgschaftserklärung behandelt. Die Fallprobleme betreffen sowohl Anfechtungsrecht als auch die Inhaltskontrolle von AGB.
Schwertransporter in Bewegung
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Anschaffung und Sicherungsübereignung eines Schwertransporters durch einen Prokuristen, der seine Vertretungsmacht überschreitet. Es werden Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsübereignung, zur Publizität des Handelsregisters, zum Schutz des Geschäftsgegners und zu EBV-Ansprüchen aufgeworfen. Zudem werden Aspekte aus dem Familienrecht im Zusammenhang mit dem Ehegatten der Verkäuferpartei angesprochen.
Wellness aus dem Baukasten
Beim Angebot einer Pauschalreise über eine Online-Plattform bucht der Kläger Zusatzleistungen bei verschiedenen Vertragspartnern. Nach Ankunft erhält er statt der gebuchten Junior Suite ein einfacheres Doppelzimmer. Die Klausur thematisiert, ob und unter welchen Voraussetzungen dem Kläger gegen den Reiseveranstalter ein Anspruch auf Rückzahlung wegen der niedrigeren Zimmerkategorie zusteht.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Die Klausur thematisiert einen Grundstückskauf und die Weiterveräußerung einer Teilfläche durch eine GbR, insbesondere Beteiligungsfragen, Bestimmtheit und sachenrechtliche Wirksamkeit nach dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Es werden u.a. gesellschaftsrechtliche Vertretungsfragen und die analoge Anwendung des § 899a BGB geprüft. Ferner stehen Ansprüche auf Eigentumsherausgabe im Vordergrund.
Familie Veistenauer
Die Klausur behandelt die rechtlichen Fragen rund um die Übertragung eines Grundstücks von Veit Veistenauer an seine minderjährige Tochter Stephanie sowie Möglichkeiten der vertraglichen Absicherung hinsichtlich einer Rückübertragung. Zudem wird eine Abwandlung mit Schenkung und bestehendem Pachtverhältnis thematisiert. Im Mittelpunkt stehen das Minderjährigenrecht, Grundstücksübertragung und damit verbundene Gestaltungsrechte.
Eine dunkle Vergangenheit
Die Klausur behandelt familienrechtliche Probleme rund um die Eheschließung zwischen Dörte und ihrer Nichte Claudia nach Erpressung durch ihren Bruder. Zudem ist die Frage nach der Wirksamkeit der Ehe, möglichen Anfechtungsgründen sowie vermögensrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Oldtimers zwischen Claudia und Emil zu prüfen.
Prinzip der freien Vertragspartnerwahl – oder doch nicht?
Im Mittelpunkt des Übungsfalls steht ein Schaden durch eine leicht fahrlässige Handlung eines Lehrlings während der Arbeitszeit. Thematisiert werden mögliche Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Ausbilder bei Unternehmensverkauf sowie die Haftung des Betriebsübernehmers und des bisherigen Inhabers. Betriebsübergang und Haftungsfragen nach Firmenfortführung werden angesprochen.
Unternehmenskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen komplexen Unternehmenskauf zwischen mehreren Gesellschaften und Privatpersonen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Wirkungen und Problemen von Vorvertrag und endgültigem Abtretungsvertrag, Gewährleistungsausschluss, der Ausgestaltung verschiedener Schuldverhältnisse sowie Fragen der subjektiven Klagehäufung und der perpetuatio fori. Daneben werden maßgebliche Aspekte des Kaufrechts und des Allgemeinen Teils des BGB geprüft.
»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit
In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.
Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.
Ein Traktor auf Abwegen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.
Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung
Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.
Referendarsexamensklausur – Zivilrecht: Schmutzige Geschäfte
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkvertrag im Kontext einer Reinigungskraft im Hotel. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Entgeltfortzahlung und zum Mindestlohngesetz, insbesondere ob dieser auch bei Arbeitsunfähigkeit und für Trinkgelder gilt. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung des Vertrages und mögliche Ansprüche im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.
Das Stellvertretungsrecht im Zeitalter von WhatsApp
Die Klausur behandelt das Stellvertretungsrecht im Zusammenhang mit der modernen Kommunikation via WhatsApp. Anhand eines Sachverhalts werden klassische zivilrechtliche Fragestellungen zu Stellvertretung, Anfechtung und Vertragsabschluss unter Einbezug digitaler Kommunikationswege geprüft.
Scheiden tut weh
Der Fall behandelt die Rückforderung einer Vermögenszuwendung der Schwiegereltern im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung, die Mitverpflichtung eines Ehegatten im Stromlieferungsvertrag sowie Schadensersatzansprüche bei Verstoß gegen das großelterliche Umgangsrecht. Die Lösung erfordert eine umfassende zivilrechtliche Prüfung der jeweils gestellten Ansprüche. Die Sachverhaltskonstellation beinhaltet nach der Trennung und Scheidung der Eheleute auch familienrechtliche und schuldrechtliche Aspekte.
Eine folgenreiche Gefälligkeit
Im Fall 'Eine folgenreiche Gefälligkeit' geht es um die Abwehr eines Vollstreckungszugriffs im Rahmen einer Einziehungsklage nach Pfändung und Überweisung einer Forderung. Die Beklagte streitet mit der Klägerin über einen angeblich zu Gunsten ihres Lebensgefährten bestehenden Zahlungsanspruch, eingewandt werden insbesondere Erfüllung, Aufrechnung und Unpfändbarkeit. Die Mandanten wollen sämtliche rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten prüfen lassen.
Der minderjährige Stellvertreter
In der Klausur geht es um die Wirksamkeit eines im Namen eines Dritten durch einen minderjährigen Stellvertreter geschlossenen Kaufvertrags. Zu prüfen ist insbesondere das Zusammenwirken von Stellvertretung und beschränkter Geschäftsfähigkeit sowie die Rolle der invitatio ad offerendum. Die Frage ist, ob der Getränkehändler gegen den Bruder oder die minderjährige Schwester einen Zahlungsanspruch hat.
Freundschaftsdienste
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um sogenannte Freundschaftsdienste. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen eines Vertrages, der Herausgabe von Sachen sowie der Anspruchsberechtigung bei unklarer Vertragslage und Fremdbesitzerkonstellationen. Es wird insbesondere der Aspekt beleuchtet, inwiefern bei einer Reparatur unter Freunden rechtliche Verpflichtungen entstehen und wie mit einer späteren Weiterveräußerung umzugehen ist.
Die Gebrauchtwagenprofis
Die Klausur behandelt einen umfassenden Übungsfall aus dem BGB AT und Schuldrecht, speziell zum Vertragsschluss und Internetauktionen (eBay) im Kontext eines Gebrauchtwagenverkaufs. Thematisiert werden insbesondere die Fragen zur Stellvertretung, Angebot und Annahme über eBay, der Umgang mit vorzeitiger Auktionsbeendigung sowie (in der Abwandlung) Verbraucher-Widerruf und deren rechtliche Folgen. Die AGB von eBay einschließlich der Rolle als Empfangsvertreter werden einbezogen.
Ghostwriter und Weltpolitik
Die Klausur thematisiert Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vertraulicher Gesprächsaufzeichnungen und persönlichen Zitaten eines prominenten Politikers durch einen Ghostwriter. Es werden insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Herausgabe der Tonbänder und auf Geldentschädigung sowie der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geprüft. Außerdem werden die Auswirkungen des Versterbens des Betroffenen auf die zivilrechtlichen Ansprüche beleuchtet.
Das E-Bike und die verschwundene Jacke
Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.
Ein Arzt in Nöten
Die Klausur behandelt einen Erbfall im Zusammenhang mit dem Testament eines Arztes, welches eine 'Ebenbürigkeitsklausel' enthält. Thematisiert werden die Wirksamkeit einer derartigen Bedingung, die Sittenwidrigkeit von Testamenten, die Kostentragungspflicht für Bestattungen sowie Schadensersatzansprüche im Falle einer fehlerhaften medizinischen Diagnostik und der Geburt eines behinderten Kindes.
»Kuckuckskind und Krokodil«
Die Klausur stellt einen zivilrechtlichen Examensfall mit Schwerpunkt im Erbrecht und Schuldrecht dar. Im Mittelpunkt stehen die Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums, Rückabwicklung einer motivirrtümlichen Schenkung (Geschäftsgrundlage, Aufklärungspflichtverletzung, § 123 I BGB, Kondiktion), sowie Aspekte des reformierten Kaufmängelgewährleistungsrechts. Zu prüfen sind Ansprüche des Bruder Berthold gegen Frieda nach Tod des Erblassers.
Der aufgeopferte Tesla
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein spektakulärer Rettungsvorgang, bei dem ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug opfert, um ein bewusstloses Unfallopfer zu retten. Nach erfolgter Kostenübernahme fragt ein Dritter (Tesla-Gründer) nach Rückgriffsmöglichkeiten gegen den ursprünglich geschädigten Fahrer; dabei werden u.a. Fragen zum anwendbaren Recht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag erörtert.
Saldotheorie und § 822 BGB: Zwischen Skylla und Charybdis?
Der Fall thematisiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines wegen Geschäftsunfähigkeit geschlossenen Kaufvertrages über ein Kunstwerk. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung der Saldotheorie und der Durchgriffshaftung nach § 822 BGB im Mehrpersonenverhältnis, insbesondere bei Weitergabe des Gegenstands an einen Dritten.
Exquisite Eismaschinen
Die Klausur behandelt eine Fallkonstellation rund um den Verkauf und Vertrieb von Eismaschinen. Es werden zivilrechtliche und handelsrechtliche Aspekte, insbesondere zur Prokura, zum Vertragsschluss und zur Firma thematisiert. Die Aufgaben umfassen die Prüfung von Ansprüchen auf Lieferung sowie Fragen zum Handelsrecht.
Vom Abiball zum Haftungsfall
Die Klausur behandelt einen Fall rund um die Organisation eines Abiballs und die daraus entstehenden Haftungsfragen. Thematisiert werden die Einordnung einer Gelegenheitsgesellschaft, das Recht der GbR sowie die haftungsrechtliche Stellung eines Kommanditisten nach Eintritt und vor Handelsregistereintragung. In einer Fortsetzungsfrage steht die Außenhaftung eines Kommanditisten gegenüber einem Gläubiger im Mittelpunkt.
Umtrunk mit Folgen
Die Klausur thematisiert, ob durch die Zusammenarbeit der Hobbymusiker als Band eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB entstanden ist und wie deren Innenverhältnis und Abwicklung nach Auflösung rechtlich zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie die Bandmitglieder Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn aus einem gemeinsam durchgeführten Gewinnspiel gegen ein einzelnes Mitglied geltend machen können.
Corporate Raiding
Die Klausur behandelt den Verkauf der Anteile an einer mittelständischen GmbH im Rahmen eines kontrollierten Bieterverfahrens. Zentral sind Fragen zur Haftung aus dem Due Diligence Report sowie die zivilrechtlichen Grundlagen des Unternehmenskaufs. Der Sachverhalt betrifft die verschiedenen rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer, Käufer und Investmentbank.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
»Missglückte Renovierung«
Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.
Das Darlehen
Im Sachverhalt geht es um ein Darlehen zwischen G und S, das nicht zurückgezahlt wird. G kündigt das Darlehen und verlangt Rückzahlung, S beruft sich auf Verjährung und rechnet mit einer abgetretenen Forderung des Bruders B gegen G auf. Die Kostenfrage im Prozess steht im Mittelpunkt; insbesondere, wie G den Rechtsstreit beenden kann, ohne die Kosten zu tragen.
Immer Ärger im Internet
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.
Der Prozess
Die Klausur behandelt einen Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr unter besonderen Umständen: Ein Kunde bestellt online ein Einzelstück, das jedoch bereits anderweitig verkauft wurde. Thematisiert werden der Zugang und die Bindungswirkung automatisierter Bestellbestätigungen, die Bedeutung des Erklärungsbewusstseins beim Vertragsschluss, Möglichkeiten der Anfechtung sowie Ansprüche wegen anfänglicher Unmöglichkeit und Schadensersatz.
Eine folgenschwere Gefälligkeit
Im vorliegenden Übungsfall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen mutmaßlichen krankheitsbedingten Betrugs sowie die Rückzahlung von Fortbildungskosten. A möchte wissen, ob ihm Zahlungsforderungen drohen und ob die Kündigung rechtlich Bestand hat, insbesondere angesichts der Umstände der Zustellung und Vertretung. Zu prüfen sind arbeitsrechtliche sowie schuldrechtliche Aspekte, insbesondere im Bereich AGB-Kontrolle und Schadensrecht.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB
Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 122 BGB
Die Klausur thematisiert vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse mit Schwerpunkt auf § 122 BGB. Neben einer allgemeinen Einführung werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm anhand eines Beispiels (Inhaltsirrtum bei einer Bestellung im Brauhaus) näher erläutert. Geeignet für fortgeschrittene Studierende und Examenskandidaten.
Eine folgenschwere Verwechslung
Die Klausur schildert einen Fall, in dem eine Bank versehentlich das falsche Schließfach öffnet und der Inhalt von 31.000 € an einen Erben ausgehändigt wird, der damit direkt eine Ming-Vase kauft. Die tatsächliche Schließfachinhaberin verlangt Ersatz und es ist zu prüfen, welche Ansprüche ihr gegen die Bank und den irrtümlich Berechtigten zustehen sowie ob die Bank Rückgriff nehmen kann. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere Fragen zum Schuldrecht, Bereicherungsrecht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
Der arglistige Ehemann
In dieser Übungsklausur geht es um den Kauf eines Campingplatzes, dessen Mobilheime baurechtlich nicht genehmigt sind. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers A gegen die Verkäuferin F und deren Ehemann M wegen fehlender Genehmigungen, insbesondere im Hinblick auf Anfechtung, Gewährleistung, Schadensersatz und mögliche Haftung aus c.i.c.
Die sichere Schiffsbeteiligung
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung bezüglich einer Schiffsfondsbeteiligung. Es wird die Haftung des Anlageberaters wegen unterlassener Risikoaufklärung thematisiert, zudem spielt die Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Kläger eine Rolle. Im prozessualen Teil steht die Überleitung vom Mahnbescheid ins streitige Verfahren und die zugehörige Anspruchsbegründung im Mittelpunkt.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Allgemeinen Teil des BGB, dem Reisevertragsrecht und dem Familienrecht. Gegenstand sind u.a. Rückzahlungsansprüche bei fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche des Ehepartners gegen ehebrecherischen Verkehr in der Ehewohnung, Erstattungsansprüche nach einer Reiseabsage wegen höherer Gewalt sowie Ansprüche aus Reisemängeln. Die Klausur entstand im universitären Kontext und weist einen mittleren Schwierigkeitsgrad auf.
Am 11.11.2011 nimmt der Augenblick, was harter Arbeit Jahre gegeben (frei nach Johann Wolfgang von Goethe)
Die Klausur behandelt die Haftung eines Arbeitnehmers für Schäden am Dienstfahrzeug infolge eines von ihm verursachten Unfalls sowie die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In zwei Abwandlungen werden außerdem Ansprüche von Unfallbeteiligten auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitnehmer thematisiert, insbesondere im Kontext grober Fahrlässigkeit und möglicher Regressansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber.
Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen
Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.
Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe
Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.
Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
Die Klausur befasst sich mit vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach dem Tod eines Partners. Geprüft wird, ob und auf welcher Anspruchsgrundlage der Sohn der verstorbenen Lebensgefährtin Rückforderung von Geldern und Architektenleistungen vom überlebenden Partner verlangen kann. Im Zentrum stehen familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen sowie Fragen des Bereicherungsrechts.
»Alpenbrause«
Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.
Problematische Rechtsberatung
Drei Jurastudierende möchten praxisnah agieren und bieten unter Anleitung einer Anwältin kostenlose Rechtsberatung gemäß § 6 Abs. 2 RDG an. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Probleme um Widerruf und Geldrückforderung nach einem Online-Kauf, sowie die Haftung der Beteiligten für fehlerhafte Rechtsberatung. Weitere Fragestellungen betreffen Rückforderungsrechte nach einem Buchverkauf.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand
Die Klausur behandelt einen echten Fall aus dem 2. juristischen Staatsexamen in NRW (Januar 2010). Streitpunkt ist, ob und in welchem Umfang die Erwerberin einer Immobilie durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bereits Eigentum an beweglichen Einrichtungsgegenständen erlangt hat und ob ein späterer separater Kaufvertrag über diese Gegenstände wirksam ist sowie welche Zahlungsverpflichtungen daraus bestehen.
»Kein Bett für Neonazis«!?
Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.
Der geschäftige Scheinerbe
Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.
Streit um ein paar Stückchen Papier
Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.
»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen
Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.
Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen
In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.
Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Provisionsregelungen in einem Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen, insbesondere im Hinblick auf Rücknahmeverpflichtungen und Provisionskürzungen bei nachvertraglicher Auslieferung von Fahrzeugen. Der Sachverhalt umfasst klassische Fragestellungen aus dem Arbeitsvertrags- und Schuldrecht, wie Kündigungsfristen, Freistellung sowie Sonderzahlungen und Rückforderungsklauseln. Es sind die arbeitsvertragsrechtlichen Anforderungen sowie die Kontrolle von Vertragsklauseln, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der AGB, zu prüfen.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur behandelt den Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug, der durch eine manipulierte Vermittlung veräußert wurde. Schwerpunkt ist die Frage, ob und wie der gutgläubige Erwerb beweglicher Sachen und die Zurechnung einer Anscheinsvollmacht zu beurteilen sind. Es stehen sowohl Ansprüche auf Herausgabe als auch Schadensersatzforderungen im Raum.
Die Perle in der Auster
Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; in einer Auster befindet sich eine unerkannte Perle, die eine Restaurantbesucherin beim Essen findet. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er gegenüber der Finderin einen Herausgabeanspruch geltend machen kann. Der Fall behandelt Probleme aus BGB AT, Kaufrecht, Bereicherungsrecht und Sachenrecht.
Das gelbe Cabrio
Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.
Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige
Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.
Examensklausur ZR Mitfahrer gesucht!
In dieser mittelschweren Examensklausur werden Kernfragen zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, zum Bereicherungsrecht und zum Deliktsrecht behandelt. Die Aufgabenstellung fordert neben Standardwissen auch die Fähigkeit, bei neuartigen Sachverhaltskonstellationen eigenständig zu argumentieren.
Übungsklausur ZR Die günstige Playstation
Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.
Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer
Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.
Der Chinaböller
Im Fall 'Der Chinaböller' nimmt ein minderjähriger Kläger eine Verkäuferin zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch, nachdem er durch von ihr erworbene Feuerwerkskörper schwer am Auge verletzt wurde. Die Klausur prüft insbesondere die deliktsrechtliche Haftung, Besonderheiten beim Vertragsschluss mit Minderjährigen sowie prozessuale Aspekte einer teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung.
Der voreilige Mieter
Der Fall befasst sich mit der eigenmächtigen Selbstvornahme von Reparaturen durch den Mieter. Es geht darum, ob und in welcher Höhe der Mieter vom Vermieter die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen kann, nachdem er ohne vorherige Information des Vermieters selbst die Reparatur beauftragt hat. Der Fall thematisiert wichtige Aspekte des Mietrechts und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts.
Miete und andere Sorgen
Die Klausur behandelt einen mietrechtlichen Fall rund um die Kündigung, Räumung und Nutzungsentschädigung bei Wohnraummiete. Im Mittelpunkt stehen konfligierende Interessen zwischen Vermieter und Mieter nach Zahlungsrückständen, die Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Nutzungsentschädigung sowie Fragen zur Untervermietung und vorzeitigen Vertragsbeendigung. Ansprüche des Vermieters auf Räumung und Ersatz stehen im Vordergrund.
* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit und Inhaltskontrolle einer AGB-Vorleistungsklausel bei einem gemischt-typischen Vertrag über Leistungen rund um einen Internetauftritt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Allcall Solutions (A) von Bernhard Bruch (B) Zahlung des vereinbarten Jahresentgelts verlangen kann, obwohl die Klausel eine jährliche Vorleistungspflicht des Kunden vorsieht.
Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung
Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.
Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion
Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.
Examensklausur ZR Teure Wohnungssuche im Internet
Examensklausur zu Vertragsschluss im Internet im Zusammenhang mit Kostenfallen auf Wohnungsportalen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Widerruf sowie deliktsrechtliche Ansprüche und zivilprozessuale Besonderheiten wie Widerklage und parteierweiternde Drittwiderklage.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Der Fall dreht sich um einen Kunsthändler, dessen Ehefrau irrtümlich das falsche Gemälde an den Vertreter des Käufers herausgibt. Im Anschluss wird dieses von einem Dritten gutgläubig weiterveräußert. Es sind insbesondere zivilrechtliche Fragen zu Stellvertretung, Anfechtung und zum gutgläubigen Erwerb zu prüfen.
Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?
Im Fall geht es um die Frage, ob die Museumsstiftung ein wertvolles Gemälde von Nathan herausverlangen kann, nachdem dieses über mehrere Stationen vom Museum zum gutgläubigen Erwerber gelangt ist. Zu prüfen sind insbesondere der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten, Vertretungsfragen bei der rechtsfähigen Stiftung und die Möglichkeit der Ersitzung als Bereicherungsgrundlage. Der Fall legt zudem einen Schwerpunkt auf die Beweislastverteilung bei Kunstobjekten sowie das Abhandenkommen und die Bösgläubigkeit beim Erwerb.
Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann
Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.
Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung
In dem Examensfall aus dem Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht geht es um Ansprüche einer minderjährigen Schülerin gegen die Inhaberin eines Hotels, nachdem Fotos der Schülerin – teilweise unbekleidet – ohne Einwilligung ihrer Eltern für Werbezwecke verwendet wurden. Der Fall thematisiert unter anderem das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Dienstvertrags mit Minderjährigen, die Sittenwidrigkeit des Geschäfts sowie Persönlichkeits- und Bildrechte.
Ein Restaurant in Portugal: Austern, Perlen und die Landessitte
Ein deutscher Restaurantbetreiber in Portugal bietet Austern zum Sonderpreis an, bis ein Konkurrent die Preisangabe manipuliert. Deutsche Touristen bestellen zum gesenkten Preis, finden eine Perle in einer Auster, es kommt zum Streit über die Rechnungsstellung, Landessitte und die Herausgabe der Perle. Die Klausur prüft Ansprüche im deutschen Zivilrecht und die Rechtswahl.
Anwaltliche Beratung
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung einer Tierpensionsbetreiberin, deren Erfüllungsgehilfe irrtümlich den Hund eines Kunden an einen Dritten herausgibt, der das Tier erschießt. Die Beklagte sucht anwaltlichen Rat zur Verteidigung gegen die Schadensersatzklage des Hundebesitzers und zur Möglichkeit, den Schaden anteilig auf den Dritten abzuwälzen. Daneben stehen Haftungsumfang und etwaige Mitverantwortung anderer Personen im Streit.
Übungsklausur ZR Ein Vertreterbesuch mit Folgen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen verschiedener Alltagsgeschäfte im Familien- und Schuldrecht, darunter der Kauf eines Staubsaugers durch eine Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns, der Verkauf einer Kaffeemaschine sowie die Rolle von Widerrufsrechten und Verfügungsbeschränkungen in der Zugewinngemeinschaft. Im Zentrum stehen die Wirksamkeit von Verträgen, Verbraucherwiderrufsrechte, die sogenannte Schlüsselgewalt und Haftungsfragen nach Beschädigung einer Kaufsache.
Übungshausarbeit ZR Grundstückskauf mit Überraschung
Die Klausur behandelt einen Grundstückskauf, bei dem der Käufer durch eine bewusst falsche Angabe der Verkäuferin über die erzielbaren Mieterträge zum Vertragsabschluss bewogen wurde. Thematisiert werden Sachmangel (Beschaffenheitsbegriff der Kaufsache), Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und culpa in contrahendo sowie Fragen der Vertretungsmacht bei gesetzlichen Vertretern und Genehmigungserfordernis. Im Fokus steht, ob Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche bestehen, da der Käufer das Grundstück behalten möchte.
Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen
Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.
Heuschnupfen und Atembeschwerden
Der Fall behandelt die Leistungsansprüche der K aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach einem Versicherungsantrag mit unvollständigen Gesundheitsangaben. Es werden Rücktritt und Anfechtung des Versicherers geprüft, unter Berücksichtigung der Rechtslage nach altem und neuem VVG. Dabei steht insbesondere die vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen im Mittelpunkt.
Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG
Die Klausur behandelt die Haftungsverfassung der Vor-GmbH als Komplementärin einer KG und die Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Schwerpunkte sind die persönliche Haftung von Gesellschaftern, Gläubigerschutz und die Auswirkungen der Gesellschaftsformwahl sowie offene Einlagen, Darlehen und Aufrechnungsmöglichkeiten von Gesellschaftern.
Standortschließung und -verlagerung
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Zuge einer Standortschließung sowie Fragen zum Tarifvertragsrecht bei der Verlagerung eines Produktionsstandorts ins Ausland. Im Zentrum stehen kündigungsschutzrechtliche Probleme (Sozialauswahl, Zustimmungsverfahren Integrationsamt, Betriebsrat) und tarifvertragliche Auswirkungen auf Lohnansprüche.
Good Old Times
Die Klausur behandelt Fragen der Haftungskontinuität beim Übergang eines kleingewerblichen Unternehmens und beim Eintritt eines Gesellschafters, insbesondere im Kontext des Einzelunternehmens, des Erbfalls sowie der Umwandlung in eine OHG. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Erwerbers und Erben für Altverbindlichkeiten sowie die Gesellschafterhaftung im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Im Fliesenfachmarkt wird die sechsjährige Susi bei einem Unfall mit einem Gabelstapler verletzt. Der Unfall geschieht durch Unachtsamkeit des Arbeitnehmers A und mangelnde Sicherung durch den Inhaber F. Die Klausur fragt nach Ansprüchen auf Heilbehandlungs- und Schmerzensgeld sowie deren Durchsetzbarkeit gegenüber A und F unter Berücksichtigung von Drittschutz, innerbetrieblichem Schadensausgleich und Mitverschulden.
Folgenschweres Missverständnis
Magda Müller bestellt eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens, das nicht ausgezahlt wird. Die Bank tritt die vermeintliche Kreditforderung samt Hypothekenbrief an eine andere Bank ab, die sodann Ansprüche gegen Magda Müller geltend macht. Es stellt sich die Frage nach gutgläubigem Forderungserwerb, der Behandlung einer forderungsentkleideten Hypothek sowie möglichen Schadensersatzansprüchen wegen Organisationsverschulden.
Ersatzteile im Online-Versandhandel
Die Klausur behandelt die Bestellung von Druckerkartuschen im Internet, wobei der Käufer A mit mangelhafter Lieferung und undichter Ware konfrontiert ist. Zentral sind kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, AGB-Problematik im Online-Handel sowie Aspekte zu Schadensersatz und Verjährung. Auch die Einhaltung formeller Vorgaben und Produzentenhaftung werden angesprochen.
Mit oder ohne Fracht?
Die Klausur behandelt Fragen rund um das kaufmännische Bestätigungsschreiben, das Verhalten der Parteien bei abweichenden Vertragsbestätigungen und die Rechtsfolgen des § 362 I HGB im Kontext eines Frachtvertrags. Im Mittelpunkt steht die Bewertung, welche Lieferungen die H-OHG tatsächlich von der O-KG fordern kann und zu welchem Preis. Weiterhin wird auf die Wirksamkeit von Willenserklärungen und die Bedeutung von Schweigen im Handelsrecht eingegangen.
Scheinkommanditist; Übertragung eines Kommanditanteils
Die Klausur behandelt die rechtliche Stellung des Scheinkommanditisten und die Folgen einer nicht ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft. Thematisiert werden die persönlichen Haftungsverhältnisse von Kommanditisten, Fragen rund um die Übertragung eines Kommanditanteils sowie die Eintragungspflichten im Handelsregister.
Geschäfte in der Gründungsphase
Die Klausur behandelt einen Fall aus der Gründungsphase einer GmbH und fragt nach der Haftung für Geschäfte der Vorgründungsgesellschaft, der Vor-GmbH sowie nach der Eintragung der Gesellschaft. Thematisiert werden Kauf- und Mietverträge, die vor und nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags sowie vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister geschlossen wurden. Zudem wird die Wirkung der Handelsregistereintragung auf Ansprüche beleuchtet.
Ein Wochenende in München
Der Fall behandelt einen Vertragsschluss zwischen einem Hotel und einem Kunden, wobei eine minderjährige Auszubildende als Vertreterin auftritt. Es geht um die Auslegung und Wirksamkeit des Vertragsschlusses, einen Streit über die Zimmerpreise sowie die Herausgabe von Gepäck, das durch das Hotel als Pfand zurückgehalten wird.
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.