Geschäftsfähigkeit
Die Geschäftsfähigkeit (§§ 104–113 BGB) bestimmt, wer wirksame Willenserklärungen abgeben oder empfangen kann. Das Gesetz unterscheidet Geschäftsunfähigkeit (§ 104), beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 106–113) und volle Geschäftsfähigkeit. Examensrelevante Fragen betreffen die Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit (§ 105), den Schutz beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger (§§ 107, 108) und den Empfang von Willenserklärungen durch (beschränkt) Geschäftsunfähige (§ 131).
Klausuren zum Thema
„Der Berg ruft!“
Die Klausur behandelt den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an einer wertvollen Krügerrand-Sammlermünze durch mehrere aufeinanderfolgende Übertragungen, beginnend mit einer Verfügung eines minderjährigen Kindes. Dabei sind insbesondere Aspekte des BGB AT, des Mobiliarsachenrechts sowie Fragen rund um den gutgläubigen Erwerb und die Geldeigenschaft der Münze zu prüfen. Zusätzlich wird der Anspruch des ursprünglichen Eigentümers auf den Erlös aus der Weiterveräußerung beleuchtet.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Von Grundstücken und Minderjährigen
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt mit besonderem Bezug zu Grundstücksgeschäften und Minderjährigen. Thematisiert wird insbesondere der Umgang mit Geschäftsunfähigkeit im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen und damit verbundene Rechtsfragen. Die Prüfung umfasst Aspekte aus dem Sachenrecht und dem Allgemeinen Teil des BGB.
„Nebelkerzen“
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem BGB-AT, Handelsrecht und Zivilprozessrecht, in dem die Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen einer GmbH (vertreten durch ihren Prokuristen und einen angestellten Verkäufer) und einem Hobbymagier (vertreten durch seine minderjährige Nichte) zu ungewöhnlich günstigen Preisen für Nebelkerzen zu prüfen ist. Im Zentrum stehen insbesondere die Stellvertretung, die Vertretungsmacht des handelnden Prokuristen bei interner Beschränkung, die Wirksamkeit eines von einer Minderjährigen geschlossenen Rechtsgeschäfts und prozessuale Fragen zur Widerklage. Die Bearbeitung bezieht sich auf Ansprüche des Käufers, das Minderjährigenrecht sowie prozessuale Zulässigkeit einer Widerklage.
Was an einer Tankstelle alles passieren kann
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des allgemeinen Schuld- und Vertragsrechts am Beispiel eines 16-jährigen, der versehentlich den falschen Kraftstoff tankt und die Zahlung verweigert. Zu prüfen sind insbesondere Geschäftsfähigkeit, Irrtum, Anfechtung sowie das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Kaufvertrags über Benzin. Die Rolle der Eltern und die Anforderungen an die Einwilligung bei minderjährigen Vertragsschlüssen stehen ebenso im Fokus.
Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.
„Auf gute Nachbarschaft“
Die Klausur behandelt mögliche Rechte und Ansprüche zwischen Nachbarn bei der Nutzung eines Grundstücks als Zugangsweg, insbesondere Unterlassungsansprüche bei Errichtung eines Tores. Zudem werden zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Rückabwicklung von Kaufverträgen über elektronische Geräte, fehlerhafte Stellvertretung sowie die Geschäftsfähigkeit und Genehmigung beim Abschluss eines Tablet-Kaufs durch einen Minderjährigen behandelt.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Allgemeinen Teil des BGB und richtet sich an Anfänger im Zivilrecht. Im Zentrum stehen typische Problemstellungen der Rechtsgeschäftslehre wie Angebot und Annahme, Geschäftsfähigkeit sowie Grundbegriffe der Willenserklärung.
* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler
Der Fall behandelt komplexe Fragen aus dem Zivilrecht wie Scheingeheißerwerb, den Geldbegriff des § 1007 II 2 BGB, Unmöglichkeit und gutgläubigen Erwerb vom Minderjährigen sowie kondiktionsbezogene Anspruchsketten. Die Klausur umfasst mehrere Sachverhaltsabschnitte rund um extravagante Deckenlampen, Münzsammlungen, Briefmarken sowie eine Zwangsvollstreckung und prüft jeweils Ansprüche nach BGB und ZPO. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Examensübungsklausur mit vier Teilen.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Stiftungsrecht – Die Tikwa-Stiftung
Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte des Stiftungsrechts. Schwerpunkte sind dabei die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 12 V 1 ThürStiftG, grobe Pflichtverletzung, § 83c BGB und Übermaßfrüchte), die Frage nach einer möglichen Heilung durch hoheitliche Anerkennung beziehungsweise der Anwendung einer Analogie sowie die Gestaltungsgrenzen des § 83c I, II BGB (Erhaltungsgrundsatz, Grenzen der Auslegung und Rechtsfortbildung). Die Aufgabenstellung fordert von den Prüflingen eine vertiefte juristische Analyse und argumentatives Verständnis im Umgang mit stiftungsrechtlichen Problemstellungen. Behandelt werden insbesondere mögliche Pflichtverletzungen und deren rechtliche Folgen sowie die Grenzen der Gestaltung im Stiftungsrecht.
Der verliebte Vertreter
Die Klausur behandelt eine Konstellation zur Stellvertretung mit Innen- und Außenverhältnis, der Anfechtung einer Innenvollmacht und deren nachträglicher Genehmigung. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Anwendung des § 110 BGB im Zusammenhang mit einem Minderjährigen, der ein Fahrrad verkauft.
ZR-Originalexamensklausur zum Bürgerlichen Recht
Die K GmbH (K) gewährt der S GmbH (S) ein Darlehen in Höhe von 27.000 EUR. Die Bedingungen des Darlehens sind wirtschaftlich nachteilig für die K. Der G, der zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer sowohl der K als auch der S war, gibt die Erklärungen zum Abschluss des Darlehensvertrags für beide Gesellschaften ab.
ZR-Examensklausur u. a. zum Minderjährigenrecht und zur Vormerkung
Es handelt sich um eine Übungsklausur aus JURA, die das Minderjährigenrecht und die Vormerkung behandelt. Die Klausur enthält einen Sachverhalt zur Prüfung der zivilrechtlichen Voraussetzungen und Probleme rund um die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger sowie die Bedeutung und Wirksamkeit der Vormerkung im Sachenrecht.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.
Eine verstrickte Angelegenheit
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Trainer (T) von den Eltern (E) einer minderjährigen Tochter (B) Vergütung für die Herstellung einer personalisierten Hundedecke verlangen kann. Im Mittelpunkt stehen die Zurechnung einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung, die Anfechtung von Rechtsscheinstatbeständen sowie das Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation hergestellten Waren.
„Die etwas teurere Quengelzone“
Die Klausur thematisiert die Frage, ob S gegen H einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung eines Sportwagens hat. Im Mittelpunkt stehen dabei die Probleme des Vertragsschlusses durch Vertreter, insbesondere die (ggf. konkludente) Bevollmächtigung sowie die Übermittlung der Annahmeerklärung durch ein Kind. Daneben werden Aspekte zur Verjährung sowie zum Einfluss nachträglicher Verhandlungen auf eine etwaige Verjährung behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
The Rise and Fall of the Shoguns
Die Klausur behandelt das neue Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte, insbesondere Produktmängel und Aktualisierungspflichten gemäß §§ 327e, 327f BGB. Ebenfalls thematisiert werden die Minderung sowie der Schadensersatz statt der Leistung und Besonderheiten beim Vertragsschluss durch Minderjährige im Internet.
Das Recht geht vor die Hunde
Die Klausur behandelt im ersten Teil Fragen zur Schenkung an Minderjährige und beschäftigt sich mit der Haftung zwischen Tierhalter und Dritten, insbesondere mit der Abgrenzung von Gefährdungs- und Verschuldenshaftung. Im zweiten Teil werden familienrechtliche Fragestellungen mit Praxisbezug zu Ehe, Vermutung der Eigentumsverhältnisse und Jagdhundhaltung thematisiert.
Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen
In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.
»Vermögenssorge(n)«
Die Klausur behandelt einen Fall vorweggenommener Erbfolge, in dem ein minderjähriger Sohn von seiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommt. Thematisiert werden unter anderem die Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen, Vertretungsfragen und Genehmigung durch das Familiengericht, die Wirksamkeit der Schenkung samt Rücktrittsrecht bei grobem Undank sowie die Vormerkung im Grundbuch. Weitere Schwerpunkte liegen im Mietrecht, beim Eigentumserwerb und den rechtlichen Folgen der Rücktrittserklärung.
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Kaufvertrags, den eine beschränkt geschäftsfähige Tochter ohne Vertretungsmacht im Namen ihrer Mutter abschließt. Es werden unterschiedliche Anspruchsgrundlagen zwischen Elektrohändler, Mutter und Tochter geprüft. Abwandlungen beziehen sich auf Lieferung und Zustimmung sowie auf Ansprüche bei Ablehnung der Vertragswirksamkeit.
Probleme mit Luxusautos und -uhren
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Probleme rund um den Kauf eines Luxusautos durch eine Minderjährige im Wege vermeintlicher Stellvertretung mit Arbeitsrechtsbezug sowie weitere Ansprüche aus einem Uhrenverkauf aus dem Nachlass im Kontext von Eigentum und Verpfändung. Geprüft werden insb. schuldrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie Fragen der Rechtsgeschäftslehre.
Aufmerksamkeitsdefizit
Die Klausur behandelt Fragestellungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag, die Rückgriffskondiktion sowie die Abgrenzung zwischen Leistungs- und Nichtleistungskondiktion. Daneben werden deliktsrechtliche Aspekte wie die Deliktsfähigkeit eines Kindes, Exkulpation sowie Art und Umfang des Schadensersatzes im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen durch ein minderjähriges Kind geprüft.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt zwei Fälle aus dem Allgemeinen Teil des BGB: Im ersten Fall geht es um einen Kaufvertrag, der aufgrund eines Missverständnisses über die Maßeinheit 'Zentner' bezüglich der Betonzufuhr abgeschlossen wurde; außerdem spielt die mangelhafte Druckfestigkeit und die Frage der Rückzahlung des Kaufpreises eine Rolle. Im zweiten Fall geht es um eine von einem Minderjährigen gefälschte Vollmacht im Namen seiner Mutter sowie die zivilrechtlichen Auswirkungen mehrerer Bestellungen von Waren, insbesondere die Haftung der Mutter gegenüber dem Großhändler.
Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.
Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten
Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Den Trüffeln auf der Spur
Der Fall thematisiert Fragen des allgemeinen Schuldrechts und gesetzlicher Schuldverhältnisse. Schwerpunkte liegen auf Unmöglichkeit, Rückabwicklung unwirksamer Verträge und der Einbeziehung eines Minderjährigen als Erfüllungsgehilfen. Die Probleme betreffen unter anderem die Gegenleistungspflicht bei Unmöglichkeit und Ansprüche nach Zerstörung der Kaufsache.
Bochumer Preisaufgabe zum Bürgerlichen Recht
Die Bochumer Preisaufgabe 2022 im Bürgerlichen Recht thematisiert ein Szenario zwischen zwei Freundinnen, bei dem eine Minderjährige eine Kaufpreisforderung aufheben will. Der Sachverhalt beleuchtet Aspekte der Geschäftsfähigkeit, Genehmigung durch die Eltern sowie die Wirksamkeit einer Forderungsaufhebung und Sicherungsübereignung. Die Aufgabe lädt zur wissenschaftlich fundierten Falllösung ein.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Vertretergeschäfte unter Minderjährigen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Bevollmächtigung als einseitigem Rechtsgeschäft sowie der Frage der Zuständigkeit für die Genehmigungserklärung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Anfechtungserklärung durch einen beschränkt geschäftsfähigen Bevollmächtigten sowie der Fortgeltung der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins und dem Zugang der Erklärung bei Unterbleiben der Übermittlung durch einen Empfangsboten. Die Kernproblematik betrifft also die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Vertretergeschäften bei Beteiligung Minderjähriger und wie Rechtsscheinsgesichtspunkte in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. Damit stehen Fragen zu den rechtlichen Anforderungen und typischen Problemen bei Vertreterhandlungen Minderjähriger im Mittelpunkt.
»Der etwas andere Mietvertragsschluss«
Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.
Nicht fit, kein Fun im Alpenland
Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.
Familie Veistenauer
Die Klausur behandelt die rechtlichen Fragen rund um die Übertragung eines Grundstücks von Veit Veistenauer an seine minderjährige Tochter Stephanie sowie Möglichkeiten der vertraglichen Absicherung hinsichtlich einer Rückübertragung. Zudem wird eine Abwandlung mit Schenkung und bestehendem Pachtverhältnis thematisiert. Im Mittelpunkt stehen das Minderjährigenrecht, Grundstücksübertragung und damit verbundene Gestaltungsrechte.
»Geschenke des Vaters« – Zwei Übungsfälle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit
In zwei zivilrechtlichen Übungsfällen geht es um die beschränkte Geschäftsfähigkeit minderjähriger Kinder: Im ersten Fall wird geprüft, ob ein 16-jähriger Minderjähriger Eigentum an einer Wohnung vom Vater wirksam erwerben kann. Im zweiten Fall ist zu klären, ob eine 12-jährige wirksam ein altes Fahrrad verkaufen und über den Kaufpreis verfügen durfte, sowie ob der Käufer das Risiko einer fehlenden Zustimmung der Eltern trägt.
Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«
Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.
Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.
Ein Traktor auf Abwegen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Problemen des Besitzschutzes und dem Minderjährigenschutz, konkret anhand eines Abschleppfalls mit einem Traktor, den der minderjährige Sohn des Eigentümers parkt. Neben Fragen zu Rechtsgeschäftsfähigkeit und Besitz werden auch deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte aus einem Verkehrsunfall ohne Berührung angesprochen.
Drachenhandel über WhatsApp
Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über eine Sammlerfigur, der zwischen zwei Fans über WhatsApp angebahnt wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Vertrages, zur Wirksamkeit der Erklärungen unter Alkoholeinfluss und zu etwaigen Leistungs- und Gegenleistungsansprüchen. Schwerpunktmäßig wird die Anspruchsgrundlage nach Kaufrecht geprüft.
Der minderjährige Stellvertreter
In der Klausur geht es um die Wirksamkeit eines im Namen eines Dritten durch einen minderjährigen Stellvertreter geschlossenen Kaufvertrags. Zu prüfen ist insbesondere das Zusammenwirken von Stellvertretung und beschränkter Geschäftsfähigkeit sowie die Rolle der invitatio ad offerendum. Die Frage ist, ob der Getränkehändler gegen den Bruder oder die minderjährige Schwester einen Zahlungsanspruch hat.
80. Geburtstag mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die Ansprüche eines Metzgers gegen eine 80-jährige Kundin nach einer von deren Enkel bestellten, fehlerhaften Buffetbestellung anlässlich eines Geburtstags. Im Grundfall steht der Umfang und die Wirksamkeit der von einem Minderjährigen übermittelten Erklärung sowie ein Erklärungsirrtum im Mittelpunkt. Die Abwandlung behandelt Gewährleistungsfragen und die Sachmangelproblematik bei potentiell gesundheitsschädlicher Ware.
Der lahme Ferrari
Die Klausur behandelt den Verkauf eines Ferrari zwischen einer Witwe, deren minderjähriger Enkelin und einem Professor. Zentrale Fragen betreffen das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Kaufvertrags, die Vertretungsmacht der Minderjährigen, mögliche Anfechtungen durch den Käufer sowie Provisionsansprüche der Enkelin. Zusätzlich wird das Trennungs- und Abstraktionsprinzip anhand des Tankvorgangs verdeutlicht.
Geld wächst nicht auf Bäumen
Ein 16-jähriger Käufer tritt im Namen seiner Eltern beim Kauf eines Laptops auf, übersteigt dabei jedoch den vorgesehenen Kaufpreis. Die Eltern verweigern nachträglich die Zustimmung, und es stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Kaufvertrags sowie möglichen Ansprüchen des Verkäufers gegen den Minderjährigen oder die Eltern. Die Falllösung verlangt insbesondere vertiefte Kenntnisse im Minderjährigenrecht und Stellvertretungsrecht.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt gesellschaftsrechtliche und vertretungsrechtliche Fragestellungen rund um eine GmbH, bei der es zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und Manipulationen in der Geschäftsführung kommt. Zu klären sind u.a. die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften bei zweifelhafter Vertretungsmacht, die Anfechtbarkeit gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse und die formelle Einberufung von Gesellschafterversammlungen. Zentral sind die Auswirkungen von Registereintragungen, Prokura, Einziehung von Geschäftsanteilen und der Anspruch Dritter gegen die Gesellschaft.
Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod
Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.
Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen
Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.
»Alpenbrause«
Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.
»Morpheus, Gabel, Schere, Licht« – Aktuelle Haftungsfragen zu Rechtsverletzungen durch Kinder im Internet
Die Klausur behandelt die Haftung von Eltern für Urheberrechtsverstöße ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Software. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Fragestellungen zu Aufsichtspflichten und möglichen Ersatzansprüchen des Urhebers gegen das Kind und die Eltern. Ebenso sind Kenntnisse zum Urheberrecht und zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen gefragt.
Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen
In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.
Riskante Schenkung
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Schenkung von Immobilien an Minderjährige, insbesondere die Wirksamkeit von Schenkungsverträgen, Formvorschriften sowie die Grundbuchfähigkeit von Vormerkungen. Es werden Fragen des Minderjährigenschutzes, des lediglich rechtlichen Vorteils nach § 107 BGB, des Verbots des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) sowie der Vertretung und Genehmigung bei Minderjährigen geprüft.
Das Beste aus dem Internet
Die Klausur behandelt umfassend zivilrechtliche Fragestellungen bei eBay-Versteigerungen. Im Mittelpunkt stehen die Themen Stellvertretung und Botenschaft beim Online-Vertragsschluss, die Besonderheiten des Vertragsschlusses auf Versteigerungsplattformen, Fragen des Widerrufsrechts im reformierten Fernabsatzrecht und die Rückerstattung von Versandkosten. Neben zivilrechtlichen Standardproblemen wird insbesondere die Konstellation beleuchtet, dass der Minderjährige S im Namen seines Vaters ein Geschäft tätigt.
Das gelbe Cabrio
Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.
Der Chinaböller
Im Fall 'Der Chinaböller' nimmt ein minderjähriger Kläger eine Verkäuferin zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch, nachdem er durch von ihr erworbene Feuerwerkskörper schwer am Auge verletzt wurde. Die Klausur prüft insbesondere die deliktsrechtliche Haftung, Besonderheiten beim Vertragsschluss mit Minderjährigen sowie prozessuale Aspekte einer teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung.
Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung
Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.
Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe
Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.
Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung
In dem Examensfall aus dem Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht geht es um Ansprüche einer minderjährigen Schülerin gegen die Inhaberin eines Hotels, nachdem Fotos der Schülerin – teilweise unbekleidet – ohne Einwilligung ihrer Eltern für Werbezwecke verwendet wurden. Der Fall thematisiert unter anderem das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Dienstvertrags mit Minderjährigen, die Sittenwidrigkeit des Geschäfts sowie Persönlichkeits- und Bildrechte.
Übungsfall: Immer Ärger mit dem Handy
Der Telekommunikationsanbieter T vollstreckt einen Vollstreckungsbescheid über unbezahlte Mobilfunkrechnungen gegen den minderjährigen J. Nach einem außergerichtlichen Vergleich, der Ratenzahlungen vorsieht, kommt es zur Pfändung von J's Playstation, da angeblich Raten nicht rechtzeitig geleistet wurden. J, vertreten durch seinen Vater, wendet sich mit einer Erinnerung gegen die Vollstreckung und bringt Einwendungen zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses sowie einen Aufrechnungseinwand vor. Die wesentlichen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Zivilprozessrecht, besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung, Minderjährigenschutz und der Statthaftigkeit von Rechtsbehelfen.
Good Old Times
Die Klausur behandelt Fragen der Haftungskontinuität beim Übergang eines kleingewerblichen Unternehmens und beim Eintritt eines Gesellschafters, insbesondere im Kontext des Einzelunternehmens, des Erbfalls sowie der Umwandlung in eine OHG. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Erwerbers und Erben für Altverbindlichkeiten sowie die Gesellschafterhaftung im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur behandelt den Kauf eines Fernsehers durch eine minderjährige Person ohne Einwilligung der Eltern. Im Fokus stehen Fragen der Wirksamkeit des Vertragsschlusses mit Minderjährigen, das Abstraktionsprinzip bei Verfügungsgeschäften sowie die Anwendung der Saldotheorie im Rahmen von Rückabwicklungsverhältnissen.
Ein Haus für 2,50??
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und den Vertragsschluss bei Internetauktionen, insbesondere im Kontext ungewöhnlich niedriger Preise. Es geht um Fragen aus dem Schuldrecht, z.B. Angebot und Annahme, sowie um die Rolle der Geschäftsfähigkeit und AGB. Weiterhin werden Mängelrechte, Rückabwicklung und das Fernabsatzrecht angesprochen.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Der Fall schildert gesellschaftsrechtliche Probleme bei der Liquidation einer GbR mit Auslandsbezug. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Stellung ausländischer Gesellschafter und die Haftung im Rahmen nicht erfüllter Serviceaufträge nach Ausscheiden und Verschwinden eines Gesellschafters. Die Klausur prüft Fragen zur haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Einordnung von Ltd.-Gesellschaften im deutschen Recht sowie mögliche vertragliche und deliktische Ansprüche.
Ein Wochenende in München
Der Fall behandelt einen Vertragsschluss zwischen einem Hotel und einem Kunden, wobei eine minderjährige Auszubildende als Vertreterin auftritt. Es geht um die Auslegung und Wirksamkeit des Vertragsschlusses, einen Streit über die Zimmerpreise sowie die Herausgabe von Gepäck, das durch das Hotel als Pfand zurückgehalten wird.
Biete Motorrad für Auto und Indienreise
Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit eines Motorradverkaufs eines Minderjährigen an einen Freund und die daraus resultierenden bereicherungsrechtlichen Ansprüche nach Rückabwicklung. Weiter werden die Einwilligung der Eltern sowie typische Probleme der beschränkten Geschäftsfähigkeit, verschärfte Haftung und die Bereicherungslage beleuchtet. Die Klausur ist für Fortgeschrittene konzipiert und behandelt zentrale Fragen des Minderjährigenrechts, Kaufrechts und Bereicherungsrechts.
Geschäftsfähigkeit in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.