David Paulus ist Privatdozent und Akademischer Oberrat a.Z. an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit beschäftigt er sich mit verschiedenen Fragestellungen des deutschen Rechts. Durch seine universitäre Position wirkt er sowohl in Forschung als auch in der Lehre und trägt zur juristischen Ausbildung bei.
Klausuren
2 KlausurenAnfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.
Mit oder ohne Fracht?
Die Klausur behandelt die vertraglichen Bindungen zwischen zwei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften nach Verhandlungen und missverständlich bestätigten Konditionen über Transportdienstleistungen. Im Mittelpunkt stehen das kaufmännische Bestätigungsschreiben sowie die Folgen von Geschäftsführungsfehlern und die Frage, zu welchem Preis der abgeschlossene beziehungsweise bestätigte Vertrag anzunehmen ist.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von David Paulus prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×) und Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (1×).