Klausuren
1 KlausurJA 2011Fortgeschrittene
Der Chinaböller
Im Fall 'Der Chinaböller' nimmt ein minderjähriger Kläger eine Verkäuferin zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch, nachdem er durch von ihr erworbene Feuerwerkskörper schwer am Auge verletzt wurde. Die Klausur prüft insbesondere die deliktsrechtliche Haftung, Besonderheiten beim Vertragsschluss mit Minderjährigen sowie prozessuale Aspekte einer teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung.
GeschäftsfähigkeitGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Björn Kupczyk prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Geschäftsfähigkeit (1×) und Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).