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Dr.

Björn Kupczyk

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Klausuren

1 Klausur
JA 2011Fortgeschrittene

Der Chinaböller

Im Fall 'Der Chinaböller' nimmt ein minderjähriger Kläger eine Verkäuferin zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch, nachdem er durch von ihr erworbene Feuerwerkskörper schwer am Auge verletzt wurde. Die Klausur prüft insbesondere die deliktsrechtliche Haftung, Besonderheiten beim Vertragsschluss mit Minderjährigen sowie prozessuale Aspekte einer teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung.

Dr. Björn Kupczyk· JA 2011, 529· 300 Min
GeschäftsfähigkeitGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Björn Kupczyk prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), Geschäftsfähigkeit (1×) und Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).