Leonhard Hübner
Leonhard Hübner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Augsburg. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Bürgerliche Recht sowie Fragestellungen des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung. An der Universität Augsburg wirkt er in Forschung und Lehre.
Klausuren
1 KlausurZR-Originalexamensklausur zum Bürgerlichen Recht
Die K GmbH (K) gewährt der S GmbH (S) ein Darlehen in Höhe von 27.000 EUR. Die Bedingungen des Darlehens sind wirtschaftlich nachteilig für die K. Der G, der zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer sowohl der K als auch der S war, gibt die Erklärungen zum Abschluss des Darlehensvertrags für beide Gesellschaften ab.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Leonhard Hübner prüfen besonders häufig Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×) und Stellvertretung (1×).