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Leonhard Hübner

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Leonhard Hübner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Augsburg. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen das Bürgerliche Recht sowie Fragestellungen des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung. An der Universität Augsburg wirkt er in Forschung und Lehre.

Klausuren

1 Klausur
JURA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Originalexamensklausur zum Bürgerlichen Recht

Die K GmbH (K) gewährt der S GmbH (S) ein Darlehen in Höhe von 27.000 EUR. Die Bedingungen des Darlehens sind wirtschaftlich nachteilig für die K. Der G, der zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer sowohl der K als auch der S war, gibt die Erklärungen zum Abschluss des Darlehensvertrags für beide Gesellschaften ab.

Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBStellvertretung+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Leonhard Hübner prüfen besonders häufig Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×) und Stellvertretung (1×).