Auslegung der Willenserklärung
Die Auslegung von Willenserklärungen richtet sich nach §§ 133, 157 BGB und erfasst die Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts, insbesondere anhand des Empfängerhorizonts. Streitstände betreffen unter anderem die falsa demonstratio non nocet, die Bedeutung von Verkehrssitten sowie Probleme bei undeutlichen oder irrtümlichen Erklärungen (z.B. Inhaltsirrtum, § 119 BGB). Examensrelevant: Auslegung von Verträgen, Anfechtung bei Fehlvorstellungen, ergänzende Vertragsauslegung.
Klausuren zum Thema
„Smarte Geschäfte“
Die Klausur 'Smarte Geschäfte' behandelt Fragestellungen rund um den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen über smarte, digitale Produkte. Prüfungsrelevante Probleme umfassen insbesondere den Vertragsschluss, die Auslegung von Willenserklärungen sowie Leistungsstörungen im Zuge der Vertragserfüllung.
„(K)ein Sommermärchen“
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Fragestellungen rund um einen Kauf von Haushaltsgegenständen durch einen Ehegatten (Schlüsselgewalt), gesetzliche Erbfolge nach dem Tod eines Ehegatten, den Widerruf eines eigenhändigen Testaments, güterrechtliche Fragen beim überlebenden Ehegatten sowie vermächtnisrechtliche Ansprüche. Zugleich werden typische Probleme der Testamentsauslegung und -widerruf sowie güterrechtliche Auswirkungen nicht notariell beurkundeter Vereinbarungen aufgegriffen.
„E-Mail-Chaos“
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt rund um das Thema E-Mail-Kommunikation, insbesondere das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen per elektronischer Post. Es geht um typische Problemstellungen von Angebot und Annahme, Zugang und Auslegung von Willenserklärungen im digitalen Kontext.
„Wer überbietet wen?“
Im Mittelpunkt der Fortgeschrittenenklausur steht der Vertragsschluss im Rahmen einer Online-Auktion auf einer Plattform, einschließlich der Einbeziehung von AGB. Zu prüfen ist, ob zwischen den Parteien ein Kaufvertrag über die Lampe zu einem bestimmten Preis zustande gekommen ist und welche Auswirkungen das sogenannte Shill Bidding auf die Wirksamkeit des Vertrags hat. Zusätzlich ist die Höhe der Gegenleistung zu bestimmen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.
Anfängerklausur: Zwei Autokäufe
Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?
V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.
„Auf gute Nachbarschaft“
Die Klausur behandelt mögliche Rechte und Ansprüche zwischen Nachbarn bei der Nutzung eines Grundstücks als Zugangsweg, insbesondere Unterlassungsansprüche bei Errichtung eines Tores. Zudem werden zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Rückabwicklung von Kaufverträgen über elektronische Geräte, fehlerhafte Stellvertretung sowie die Geschäftsfähigkeit und Genehmigung beim Abschluss eines Tablet-Kaufs durch einen Minderjährigen behandelt.
* "Mieterstress
Die Klausur 'Mieterstress' behandelt verschiedene Problemstellungen aus dem Mietrecht, darunter Vermieterstellung, Gewährleistungsrechte des Mieters, Aufrechnung mit der Kaution, sowie Zahlungspflichten nach Eigentümerwechsel und Zwangsversteigerung. Zudem werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Räumungsklage sowie Handlungsoptionen im Zivilprozess erörtert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht und Zwangsvollstreckungsrecht – Sportwagenkauf mit Folgen
Die Klausur behandelt einen komplexen Sportwagenkauf mit nachfolgenden Problemen im Schuld- und Zwangsvollstreckungsrecht. Thematisiert werden insbesondere die kaufrechtlichen Gewährleistungsregelungen und die Möglichkeiten gerichtlicher Rechtsdurchsetzung sowie Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Aufgabenstellung fordert ein vertieftes Verständnis für Anspruchsaufbau und prozessuale Besonderheiten.
Fortgeschrittenenklausur Sachenrecht: Villenbau auf fremdem Grund
E, Eigentümer eines Grundstücks, der unerkannt geisteskrank war, verkauft das Grundstück an W, der die neue Eigentümerstellung im Grundbuch erhält und eine Villa errichtet. E verlangt nach Rückkehr seiner Geschäftsfähigkeit von W die Herausgabe des Grundstücks sowie den Abriss der Villa und die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, da er bereut, verkauft zu haben. W verweigert dies und fordert Ersatz seiner Investitionen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Erwerbs, Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit auf Eigentumsübertragung sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Errichtung und Herausgabe der neuen Villa und dem Grundstück im Sachenrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten
Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Das (un-)befristete Arbeitsverhältnis
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen zur Zulässigkeit der Befristung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Studierende müssen dabei arbeitsrechtliche Normen sicher anwenden und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.
„Der Beschluss muss weg!“
Die Gesellschafterin A einer Architekten-GbR klagt gegen einen auf einer Gesellschafterversammlung gefassten Beschluss zur Kündigung eines Rahmenvertrages mit einer GmbH, bei der sie selbst beteiligt ist. Fraglich ist insbesondere, ob die Beschlussfassung und der anschließende Ausschluss ihrer Stimme sowie die Anfechtungsmodalitäten nach HGB und Gesellschaftsvertrag rechtmäßig sind.
ZR-Anfängerhausarbeit zum Allgemeinen Teil des BGB und zum Schuldrecht
M ist ein begeisterter Autofahrer und widmet einen Großteil seiner Zeit der Pflege seines geliebten weißen Farm Dovers mit Chrom-Felgen. Den Wagen hat er mit einem Sportpaket ab Werk bestellt, das den Wagen auf jeder Seite um 10 cm serienmäßig breiter macht. Somit beträgt die Gesamtbreite des Fahrzeugs 2, 30 m. Sonderanbauten hat M nicht vornehmen lassen. Derzeit ist M jedoch durch einen Fahrradunfall eingeschränkt–sein rechtes Bein ist eingegipst und er selbst ans Sofa gefesselt. Schweren Herzens überlässt er die Fahrzeugpflege seiner Frau F, die bereits mit der Pflege ihres eigenen Fahrzeugs genug zu tun hat und sich daher nur widerwillig bereit erklärt, den Dover in der Waschanlage reinigen zu lassen. F fährt mit dem Farm Dover absprachegemäß zur» Wash’n’Roll «-Anlage. Angekommen an der Waschstraße erblickt F ein gut sichtbares, nicht zu übersehendes Hinweisschild, welches unter anderem folgende Klausel enthält:
ZR-Examensklausur zum MoPeG
Die Freunde und Berufseinsteiger A, B, C und D wollen im Mai 2024 ein gemeinsames Wochenende am Ammersee verbringen, um gemeinsam ihren Berufseinstieg zu feiern und sich von ihrem Studentendasein zu verabschieden. Am 3. Mai 2024, eine Woche vor dem geplanten Ausflug, treffen sich die Freunde bei A, um den gemeinsamen Ausflug zu planen. Die Freunde vereinbaren, dass die Kosten (für Verpflegung, Fahrt und Unterkunft) für den Ausflug bei der Rückkehr zusammengerechnet und durch vier geteilt werden sollen. Die Freunde suchen im Internet gemeinsam nach einer Unterkunft, wobei sie merken, dass entsprechende Unterkünfte alles andere als günstig sind. Weil sie alle ihr erstes Gehalt bekommen haben und nicht mehr so stark aufs Geld schauen müssen, geben sie die Suche nach günstigen Unterkünften auf und suchen sich stattdessen eine möglichst schöne, große und vor allem gut gelegene Unterkunft direkt am See heraus, auch wenn sich keiner der Freunde eine solche Unterkunft allein leisten würde. Wie verabredet, bucht C die Unterkunft tags darauf in seinem Namen. Die Bezahlung ist erst am Tag der Abreise vor Ort fällig. Ferner wird vereinbart, dass A die Verpflegung für den Ausflug besorgt, weil er hervorragend kochen kann. Da A und B bis Freitagnachmittag arbeiten müssen, während C und D direkt am Freitagmorgen losfahren möchten, werden zwei Fahrgemeinschaften gebildet: A fährt im Auto des B mit und C im Auto des D. C und D fahren bereits am Vormittag des 10. Mai gemeinsam zur Unterkunft. A und B machen sich am Freitagnachmittag auf den Weg. Unterwegs halten Sie noch am Bio-Supermarkt des Y. Während B geistesabwesend mit seinem Handy durch den Supermarkt läuft, sucht A die Verpflegung aus. Da A großer Fan der örtlichen Z-GmbH-Brauerei ist, entscheidet er sich außerdem für eine Kiste Bier der Z-GmbH. Bei den Bierflaschen handelt es sich um Einheitspfandflaschen. Auch für die Kiste wird ein Pfand erhoben. An der Kasse sitzt der Inhaber des Supermarktes Y. Als A die Kiste nach dem Abscannen entgegennimmt, bemerkt er, dass in der Bierkiste eine Werbekarte bzgl. eines Gewinnspiels der Z-GmbH steckt. Weil A nur Gedanken für das bevorstehende Wochenende hat und B bereits draußen auf ihn wartet, interessiert ihn das Gewinnspiel jedoch nicht weiter. Er packt alles in das Auto des B, bevor sie endlich an den See fahren. Am Freitagabend sitzen die Freunde bei einem gemeinsamen Bier zusammen. Nach dem Anstoßen bemerkt A erstmals das Etikett der Flasche. Dort findet sich die Erläuterung des Gewinnspiels der Z-GmbH. Zu gewinnen gibt es einen Citroen C3 im Gesamtwert von 20.000€. Hierfür ist auf einem der Kronkorken der Bierflaschen ein Citroen C3 als Gewinnsymbol eingestanzt. Dieser Kronkorken muss vor Ort bei der Z-GmbH eingelöst werden. Ferner findet sich auf dem Etikett der Bierflasche der Hinweis, dass Gewinner des Gewinnspiels nur derjenige ist, der Eigentum und Besitz am original Gewinn-Kronkorken hat. Da A soeben sein Bier ausgetrunken hat, geht er zur Kiste und nimmt sich eine neue Flasche heraus. Er öffnet die Bierflasche, betrachtet den Kronkorken und sieht, dass darin das Gewinnsymbol eingestanzt ist. Er bricht sofort in
ZR-Examensklausur zum Immobiliarsachenrecht
Die anspruchsvolle Klausur greift zwei aktuelle und prüfungsrelevante BGH-Entscheidungen zu zwei klassischen Examensproblemen auf: Die ersten beiden Aufgaben betreffen den redlichen Zweiterwerb der Vormerkung. In Aufgabe 3 gilt es, die Einigung der Parteien eines Grundstückskaufvertrags auszulegen und von der sog. falsa demonstratio abzugrenzen. Aufgabe 4 handelt von der Zuordnung des Anfechtungsrechts nach Abtretung des Anspruchs. Für das Gelingen der Klausur ist die Anfertigung eines Zeitstrahls sowie einer Skizze eine unabdingbare Grundlage. Im Immobiliarsachenrecht gibt es bei der Lösung vermehrt» ein Richtig und ein Falsch «, weswegen sich eine gute Vorbereitung besonders auszahlt.
Kurz vor knapp
Die Klausur behandelt Schwerpunkte des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere den Zugang und die Auslegung von Willenserklärungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung des Zugangszeitpunkts (§ 130 BGB). Im Mittelpunkt steht die Prüfung eines Vertragsschlusses bei mehrstufigen Verhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrags, wobei Fragen zu Annahme, verspäteter Annahme, Bindungsfrist und Stellvertretung zu lösen sind. Weitere wichtige Punkte sind die rechtliche Wirksamkeit der Willenserklärungen sowie die Zahlungs- und Übergabepflichten aus einem etwaigen Mietvertrag.
Fahrradbuchung ohne Fahrrad
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss am Fahrkartenautomaten und den versehentlichen Hinzubuchung eines Fahrrads durch die Jurastudentin Julia. Schwerpunkt sind das Zustandekommen des Vertrags, die Möglichkeit einer Teilanfechtung und bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche. Die rechtliche Frage lautet, ob Julia einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 Euro gegenüber dem Betreiber Markus hat.
Baufirmen in der Krise
Die Klausur behandelt Fragen rund um den Schuldbeitritt als Kreditsicherungsmittel im Bauvertragsrecht. Thematisiert werden insbesondere die Auslegung der Willenserklärung, Schriftform, das Verhältnis zu Richtlinien des EU-Verbraucherrechts, Widerrufsmöglichkeiten sowie die Abtretung (Zession) von Forderungen. Ausgehend von einem Bauvorhaben mit Zahlungsschwierigkeiten werden typische Problemfelder des Schuldrechts AT mit Bezügen zum Kreditsicherungsrecht adressiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf
Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.
Versehentliches Trinkgeld
Im Fall 'Versehentliches Trinkgeld' nimmt eine Reinigungskraft an, im Hotelzimmer abgelegte Münzen seien ihr als Trinkgeld zugedacht, tatsächlich bestand aber kein entsprechender Wille des Hotelgasts. Der Gast fordert das Geld von der Reinigungskraft beziehungsweise vom Hotel zurück. Zu prüfen ist, ob und gegen wen ihm ein Rückforderungsanspruch zusteht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Stellvertretungsrecht, (ergänzende) Vertragsauslegung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Stellvertretung und der Vertragsauslegung im BGB AT. Dabei wird auch die ergänzende Vertragsauslegung in praxisnahen Fallkonstellationen geprüft. Es werden vertiefte Kenntnisse über das Zustandekommen und die Auslegung von Rechtsgeschäften sowie das Stellvertretungsrecht vorausgesetzt.
'Kontroverse Preisangabe' – Hürden beim Verkauf über Online-Plattformen
Im Sachverhalt verkauft R unter dem Namen und Zugang der V einen Plattenspieler über eine Online-Plattform, wobei widersprüchliche Preisangaben gemacht werden. K kauft das Gerät und streitet mit R über den maßgeblichen Kaufpreis. Zu klären ist, ob V von K die Zahlung von 250 EUR verlangen kann.
Wie gewonnen, so zerronnen? – Ein Losgewinn mit Folgen
In der ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB AT/Schuldrecht wird anhand eines Sachverhalts um einen minderjährigen Losgewinner ein zivilrechtliches Problem mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschäftslehre, Geschäftsfähigkeit, Abgabe/Zugang, Auslegung, Anfechtung sowie Schadensersatz bei Rückgabe einer geliehenen Sache geprüft. Insbesondere wird das Minderjährigenrecht im Zusammenhang mit einer vereinbarten Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt beleuchtet.
ZR-Examensklausur zur Herstellergarantie im unionsrechtlichen Kontext: Richtlinienkonforme Auslegung, Vorabentscheidungsverfahren und Staatshaftung
Die Klausur behandelt einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit Herstellerangaben zu Garantien beim Onlinevertrieb, wobei unionsrechtliche Vorgaben zur Verbraucherinformation, die richtlinienkonforme Auslegung, das Vorabentscheidungsverfahren sowie die unionsrechtliche Staatshaftung im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung erfordert die Anwendung von Unionsrecht und Bürgerlichem Recht auf ein praktisch-relevantes Problem zwischen konkurrierenden Unternehmen sowie die Analyse unionsrechtlicher Vorlage- und Haftungspflichten in Zivilverfahren.
Wohin mit der Bibliothek?
Die Klausur behandelt Problemstellungen des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Kaufrechts, insbesondere zum Vertragsschluss, Angebot und Annahme, Zugang und Verspätung von Willenserklärungen, sowie zur Rückabwicklung einer fehlerhaften Zahlung (Banküberweisung) gegeben Anfechtung. Mehrere Anspruchsgrundlagen aus Kaufvertrag und Bereicherungsrecht werden anhand eines Sachverhalts um eine große anwaltliche Bibliothek diskutiert.
»Und all das kann Dir gehören!«
Die Klausur behandelt klassische Probleme des Immobiliarsachenrechts anhand eines Falles mit mehrfachen Grundstücksveräußerungen und der Übertragung von Vormerkungen. Schwerpunkte sind unter anderem der redliche Zweiterwerb der Vormerkung, die Auslegung einer Einigung beim Grundstückskaufvertrag (inklusive falsa demonstratio), sowie die Frage nach der Zuordnung des Anfechtungsrechts nach Abtretung eines Anspruchs.
Die Studentenbude als Paketannahmestelle
Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere die Vertragsgestaltung als Paketannahmestelle, Haftungsausschlüsse und die Anwendung von AGB. Schwerpunkte sind außerdem die Stellvertretung sowie die Auslegung von Willenserklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs ist das Internationale Privatrecht relevant.
Dauernd Ärger mit dem Vermieter
Der Fall behandelt die Anbahnung und Durchführung eines Mietvertrags über Wohnraum. Zu prüfen sind insbesondere Fragen der Stellvertretung, Willensmängel, die Wirksamkeit von Kündigungen im Wohnraummietrecht und die Vermietereigenschaft nach Eigentumswechsel. Spezialprobleme betreffen die Auslegung und Anfechtung von Willenserklärungen sowie die Voraussetzungen bestimmter Kündigungsrechte.
Immer Ärger mit dem Pkw
In dieser Fortgeschrittenenklausur zum Zivilrecht wird ein Streitfall hinsichtlich eines Pkw-Kaufs behandelt. Der Käufer verlangt die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens, nachdem sich herausstellt, dass das gelieferte Fahrzeug mit einer unzulässigen Software ausgestattet ist und nicht mehr produziert wird. Die Klausur erfordert die Prüfung von Auslegung und Anspruch auf Nacherfüllung sowie der Folgen der Modellumstellung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Kauf von Waren mit digitalen Elementen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Schwerpunkt ist die Auslegung der Funktionswesentlichkeit von Firmware unter Berücksichtigung der Richtlinie über digitale Inhalte (DigIRL) und der Warenkaufrichtlinie (WKRL). Zudem wird die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei schwerwiegenden Mängeln bzw. offensichtlicher Erfolglosigkeit der Nacherfüllung geprüft. Weiterhin geht es um das Gewährleistungsregime für digitale Produkte im Verbrauchsgüterkauf.
ZR, Fortgeschrittenenklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Die Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB im Kontext digitaler Vertragsschlüsse. Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen und der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen, automatisierten Erklärungen sowie Irrtümern bei der Vertragsabwicklung im Online-Handel. Besonders thematisiert werden Selbstbestimmung, Verkehrs- und Vertrauensschutz sowie die Übertragbarkeit klassischer Rechtsgrundsätze auf digitale Sachverhalte.
Das Bauprojekt
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um ein Bauprojekt zwischen zwei Gesellschaften, wobei ein umfangreicher Kooperationsvertrag mit Grundverkauf, Finanzierungspflichten und Veräußerungserlösen im Mittelpunkt steht. Im materiellen Recht sind u.a. Fragen zum Zugang elektronischer Willenserklärungen, zur ergänzenden Vertragsauslegung und zum Rechtsmissbrauch (dolo-agit-Einwand) zu lösen. Prozessrechtlich stehen Gerichtszuständigkeit, Vollstreckungsabwehrklage und Präklusion von Gestaltungsrechten im Fokus.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt zwei Fälle aus dem Allgemeinen Teil des BGB: Im ersten Fall geht es um einen Kaufvertrag, der aufgrund eines Missverständnisses über die Maßeinheit 'Zentner' bezüglich der Betonzufuhr abgeschlossen wurde; außerdem spielt die mangelhafte Druckfestigkeit und die Frage der Rückzahlung des Kaufpreises eine Rolle. Im zweiten Fall geht es um eine von einem Minderjährigen gefälschte Vollmacht im Namen seiner Mutter sowie die zivilrechtlichen Auswirkungen mehrerer Bestellungen von Waren, insbesondere die Haftung der Mutter gegenüber dem Großhändler.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: Das smarte Bewässerungssystem
In der Klausur werden insbesondere die deliktsrechtliche Schutzfähigkeit von Daten und die Frage nach einem Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der näheren Bestimmung des Begriffs der „Funktionen“ im Sinne des § 475a II 1 BGB im Zusammenhang mit smarten Bewässerungssystemen. Darüber hinaus wird behandelt, inwiefern die Auslegung des Vertragsgegenstands die Steuerbarkeit der Anlage per App sowie eventuell bestehende Mängel betrifft. Insgesamt geht es um zivilrechtliche Fragestellungen bezüglich moderner Technik im Verbraucheralltag.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Erbfall zwischen zwei Geschwistern, die als Miterben eingesetzt wurden. Schwerpunkte sind die Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vorausvermächtnisses, wechselseitige Zahlungsansprüche im Hinblick auf Erblasserverbindlichkeiten und Vermächtnisse sowie prozessuale Besonderheiten wie Widerklage und Hilfsanfechtung. Ein sachlicher und schwieriger Streit um die wirtschaftliche Gleichbehandlung der Erben sowie die Reichweite und Wirksamkeit von Vermächtnisanordnungen steht im Mittelpunkt.
Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf
Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles
V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).
Fortgeschrittenenklausur: Kleines Missgeschick – langer Streit
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die 87-jährige, an Demenz erkrankte Ernestine (E) nach einer Wohnungsöffnung durch die Dietrich GmbH Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten 319,48 € hat. Auslöser ist, dass E ihre Wohnung versehentlich aussperrte, einen Schlüsseldienst beauftragte und anschließend die Rechnung beglich, nachdem ihr Sohn und Betreuer Gustav (G) zunächst die Zahlung kritisierte. Zentral sind die Wirksamkeit des von E abgeschlossenen Vertrags trotz angeordnetem Einwilligungsvorbehalt und Demenz, sowie bereicherungsrechtliche und geschäftsführungsrechtliche Aspekte (insb. §§ 812 ff., 677 ff. BGB). Zudem ist die Frage zu klären, welche Ansprüche nach Zahlung und unter Berücksichtigung einer möglichen Verjährung bestehen.
Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten
Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf
Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.
Nerds auf juristischen Abwegen
In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.
To party or not to party?
Die Klausur enthält methodische Fragen zur juristischen Auslegung, zur Rechtsquellenlehre und zu dogmatischen Begriffen des Zivilrechts und öffentlichen Rechts. Sie umfasst Aufgaben zur juristischen Methodenlehre, unter anderem zur Bedeutung von Handelsbrauch und Auslegung von Rechtsnormen, sowie einen Fall zum Umgangsrecht und zur Anwendung einer Coronaschutzverordnung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe
In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Verbraucherwiderruf - Ärger um einen Edelholzgartentisch
Die Klausur thematisiert wesentliche Fragestellungen des Kaufrechts und Verbraucherwiderrufsrechts am Beispiel eines Edelholzgartentischs. Im Mittelpunkt steht die Bestimmung des Erfüllungsorts der Nacherfüllung und die Rolle der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Zudem wird die Auslegung von § 439 III BGB, insbesondere hinsichtlich des Verwendungszwecks und der Notwendigkeit des Drittereinsatzes, detailliert geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen und der Wirksamkeit eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über anwaltliche Beratungsleistungen.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: „Lasst mich spielen!“
Der Fußballprofi M verlangt vom SC Regensburg e.V., wieder in der ersten Mannschaft zu trainieren und zu spielen, nachdem er aufgrund eines Fehlverhaltens in die zweite Mannschaft versetzt und mit einem Änderungsvertrag zu geänderten Bedingungen verpflichtet wurde. Streitpunkt ist, ob die Versetzung und die Vertragsänderung im Wege des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts oder eines durch Drohung mit Kündigung erlangten Änderungsvertrags rechtlich wirksam sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, zur Zulässigkeit einseitiger Versetzungen und zur Wirksamkeit von Änderungsverträgen unter Berücksichtigung aktueller arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung. Weiterhin werden Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Gebots fairen Verhandelns und arbeitsvertraglicher Pflichten behandelt.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbraucherdarlehen in Zeiten von Covid-19
Die Klausur beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen eines Verbraucherdarlehensvertrags im Kontext der Covid-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Subsumtion eines Sachverhalts unter Art. 240 § 3 I EGBGB, insbesondere hinsichtlich des Zumutbarkeitsmaßstabs für den Darlehensgeber, sowie die Auslegung dieser Vorschrift unter Berücksichtigung systematischer, teleologischer und verfassungsrechtlicher Aspekte. Weiterhin wird die Auslegung von Art. 240 § 3 VII EGBGB thematisiert, wobei die Diskrepanz zwischen Wortlaut und Gesetzesbegründung eine zentrale Rolle spielt. Im Vordergrund steht somit die Auseinandersetzung mit aktuellen Gesetzesänderungen und deren Anwendung auf konkrete Lebenssachverhalte.
Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.
»Der etwas andere Mietvertragsschluss«
Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.
ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil
Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?
In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.
Stein ist nicht gleich Stein
Die Klausur behandelt Fragen zum Handels- und Kaufrecht: Im Ausgangsfall geht es um einen Streit zwischen Unternehmern über das korrekte Format gelieferter Klinkersteine, insbesondere um die Wirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens und die daraus folgenden Verpflichtungen. In einer Abwandlung steht das Pfandrecht des Spediteurs und der gutgläubige Erwerb gegen den Herausgabeanspruch des Eigentümers im Fokus.
Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer
Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.
Geschenkt ist geschenkt?
Der Fall behandelt die Frage, ob A von B die Herausgabe eines geschenkten Pakets verlangen kann. Thematisch stehen Widerruf und Auslegung von Willenserklärungen im Mittelpunkt, insbesondere im Kontext einer Schenkung. Der Fall eignet sich zur Vertiefung von Kenntnissen im Allgemeinen Teil des BGB sowie im Bereicherungsrecht.
»Die Geschäftsidee«
Die Klausur beschäftigt sich mit der Haftung aus Bürgschaften, insbesondere einer Globalbürgschaft, und dem Einsatz von AGB-Klauseln. Es werden Anfechtungsgründe, insbesondere wegen Täuschung und widerrechtlicher Drohung, sowie die Wirksamkeit und Auslegung der Bürgschaftserklärung behandelt. Die Fallprobleme betreffen sowohl Anfechtungsrecht als auch die Inhaltskontrolle von AGB.
Von testamentarisch (bedingt) bedachten Kindern und Enkelkindern
Die dreistündige Fortgeschrittenenklausur behandelt die Wirksamkeit und Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere die bedingte Erbeinsetzung von Kindern und Enkelkindern, Pflichtteils(straf)klauseln sowie Fragen zu Ersatzerben. Zusätzlich wird die Vererbbarkeit von Online-Konten thematisiert. Die Klausur enthält komplexe erbrechtliche Fragestellungen mit Bezügen zu materiellen Bedingungen für den Erhalt des Erbes.
Urlaub lass' ich mir nicht nehmen
Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine Arbeitnehmerin Urlaubsansprüche aus einem polnischen Arbeitsverhältnis auf ein neues Arbeitsverhältnis in Deutschland übertragen kann. Es sind insbesondere Probleme des Internationalen Privatrechts, der Vertragsauslegung sowie der Anspruchsgrundlagen nach deutschem und ggf. polnischem Recht zu prüfen. Im Zentrum steht dabei die Übertragbarkeit von Urlaubstagen und die Wirkung arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen.
Die umtriebige Gute-Freunde-GbR
Die Klausur thematisiert einen Grundstückskauf und die Weiterveräußerung einer Teilfläche durch eine GbR, insbesondere Beteiligungsfragen, Bestimmtheit und sachenrechtliche Wirksamkeit nach dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Es werden u.a. gesellschaftsrechtliche Vertretungsfragen und die analoge Anwendung des § 899a BGB geprüft. Ferner stehen Ansprüche auf Eigentumsherausgabe im Vordergrund.
Anfängerklausur: Displayschaden
Der Fall betrifft einen Kaufvertrag über zwei gebrauchte Laptops, die ein Powerseller (V) auf einer Online-Auktionsplattform verkauft hat. Nach Zuschlag durch den Höchstbietenden (K) und erfolgter Lieferung verweigert K die Zahlung des Kaufpreises, weil die Geräte durch einen Transportschaden defekte Displays aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses über die Plattform sowie die Rechte und Pflichten bei Sachmängeln und Risiken des Versandes. Zu klären ist insbesondere, ob K die Zahlung mit Blick auf die Mängel verweigern darf und wer die Gefahr für den Transportschaden trägt.
Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«
Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.
Drachenhandel über WhatsApp
Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über eine Sammlerfigur, der zwischen zwei Fans über WhatsApp angebahnt wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Vertrages, zur Wirksamkeit der Erklärungen unter Alkoholeinfluss und zu etwaigen Leistungs- und Gegenleistungsansprüchen. Schwerpunktmäßig wird die Anspruchsgrundlage nach Kaufrecht geprüft.
Rechtsprobleme der Parkraumbewirtschaftung
Im vorliegenden Fall kommt es zu Konflikten um die Parkraumbewirtschaftung eines Supermarktparkplatzes. Streitpunkte sind die Vertragsstrafe für das Überschreiten der Parkzeit sowie Abschleppkosten im Zusammenhang mit Fremdparken. Die Klausur prüft insbesondere Anspruchsgrundlagen, AGB-Recht und Handlungsalternativen im Rahmen des Zivilrechts.
Freundschaftsdienste
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um sogenannte Freundschaftsdienste. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen eines Vertrages, der Herausgabe von Sachen sowie der Anspruchsberechtigung bei unklarer Vertragslage und Fremdbesitzerkonstellationen. Es wird insbesondere der Aspekt beleuchtet, inwiefern bei einer Reparatur unter Freunden rechtliche Verpflichtungen entstehen und wie mit einer späteren Weiterveräußerung umzugehen ist.
Das E-Bike und die verschwundene Jacke
Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.
Damenschneidermeisterin zwischen zwei Fronten
Die Klausur behandelt kollisionsrechtliche Fragen im Kontext der Europäischen Erbrechtsverordnung. Im Vordergrund stehen das Formstatut bei Rechtswahl, die Bestimmung des letzten gewöhnlichen Aufenthalts und die Ausweichklausel; zudem werden materiell-rechtliche Aspekte wie der Testierwille thematisiert. Es handelt sich um einen Fall aus dem Schwerpunktbereich Deutsches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht.
Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.
»Missglückte Renovierung«
Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.
Der Prozess
Die Klausur behandelt einen Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr unter besonderen Umständen: Ein Kunde bestellt online ein Einzelstück, das jedoch bereits anderweitig verkauft wurde. Thematisiert werden der Zugang und die Bindungswirkung automatisierter Bestellbestätigungen, die Bedeutung des Erklärungsbewusstseins beim Vertragsschluss, Möglichkeiten der Anfechtung sowie Ansprüche wegen anfänglicher Unmöglichkeit und Schadensersatz.
Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber
Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis
Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.
Eine unglückliche Übernahme
Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
In dieser Übungsklausur wird die Rückforderung von Kosten für selbst ausgeführte Schönheitsreparaturen bei Mietvertragsende behandelt, insbesondere bei Verwendung einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel, die nachträglich nach BGH-Rechtsprechung unwirksam ist. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob und wie Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter im Fall einer expliziten Auskunft des Vermieters bestehen.
Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.
Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt
Im Rahmen dieses Aktenvortrags wird ein Herausgabeanspruch bezüglich einer Stereoanlage zwischen ehemaligen Lebensgefährten geprüft. Streitig ist insbesondere, ob die Anlage nur leihweise überlassen oder geschenkt wurde. Behandelt werden u.a. die Darlegungs- und Beweislast, die gesetzliche Vermutung des § 1006 I 1 BGB sowie die prozessuale Erledigung nach § 91a ZPO.
Übungsfall: Den Bürgen sollst du würgen
Die A-GmbH möchte zur Finanzierung eines Lageranbaus ein Darlehen von der B-Bank aufnehmen, für das die Bank Sicherheiten verlangt. Neben einer Grundschuld stellt der Einzelkaufmann C zugunsten der Bank eine persönliche Sicherheit für die Rückzahlung. Nachdem die A-GmbH das Darlehen nicht zurückzahlen kann, fordert die B-Bank C zur Zahlung auf. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit und Auslegung eines Bürgschaftsversprechens und der Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften. Thematisiert werden insbesondere Formvorschriften und die Abgrenzung gegenüber anderen Sicherungsinstrumenten.
Eine verhängnisvolle Elektroinstallation
Im Mittelpunkt steht die Auslegung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen einem Handwerker und seinem Lieferanten („statt Zahlung des Kaufpreises Übertragung einer Forderung zur Einziehung“) und die Frage, ob hierin eine Abtretung der Werklohnforderung liegt. Weiterhin ist zu prüfen, ob dem Zessionar die Werklohnforderung zusteht, ob der Schuldner mit Schadensersatzansprüchen wegen einer mangelhaften Werkleistung aufrechnen kann und ob dem Zessionar im Falle des Forderungsausfalls Ersatzansprüche gegen den Zedenten zustehen.
»Der nur scheinbare Notfall«
Der Fall thematisiert Ansprüche nach einer Suchaktion der Bergwacht aufgrund eines vermeintlichen Notfalls im Skiurlaub, die von Bekannten des Verschollenen ausgelöst wurde. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche der Bergwacht und – in einer Abwandlung – des Hotelwirts auf Ersatz der Such- bzw. Reparaturkosten, wobei die (un)freiwillige Geschäftsführung ohne Auftrag, deliktische Haftung und Probleme um den Rechtsbindungswillen im Fokus stehen. Der Sachverhalt erfordert eine genaue Auslegung des Willens und Interesses des Anspruchsgegners im Rahmen der §§ 677 ff. BGB und eine Auseinandersetzung mit Schein- und Scherzgeschäft.
Streit um ein paar Stückchen Papier
Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.
Von Heuschrecken und Adeligen
Die Klausur behandelt die Übertragung eines Grundstücks während einer finanziellen Krise und die daran anschließende Rückabwicklung. Relevant sind die Störung der Geschäftsgrundlage, das wucherähnliche Geschäft, die Frage der Einheit von Verträgen und Rückgewähransprüche, insbesondere aus condictio ob rem. Die Lösung erfordert auch eine Auseinandersetzung mit Formproblemen, Rücktritt und Bereicherungsrecht.
Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst
Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
Übungsklausur ZR Die günstige Playstation
Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.
Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen
In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.
Anfechtung eines Computerkaufs im Internet
In der Übungsklausur wird die versehentliche Bestellung eines Notebooks anstelle eines günstigen Computerzubehörs im Online-Shop thematisiert. Zu prüfen sind insbesondere das Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrags, die Anfechtung wegen Irrtums und deren Rechtsfolgen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit § 122 BGB und culpa in contrahendo.
Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter
Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.
Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.
Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.
Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler
Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.
Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion
Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.
Geiz ist nicht geil: Irrungen und Wirrungen um (doch nicht) kostenlose Einkäufe
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Grundlagen zu Angebot und Annahme sowie möglichen Anfechtungen im Zusammenhang mit einer Werbeaktion für kostenlose Einkäufe. Gegenstand ist die Frage, ob zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist und ob Konstantin den Kaufvertrag anfechten kann.
Das Hin und Her um den Feuerstuhl
In dieser zivilrechtlichen Anfängerklausur geht es um einen Kaufvertrag über ein Fahrrad mit geänderter Preisauszeichnung. Schwerpunkte sind die Auslegung von Willenserklärungen, das Zustandekommen eines Vertrages, die Stellvertretung sowie die Irrtumsanfechtung. Ferner wird die Frage geprüft, ob eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt.
Übungsfall: Haftung in der GmbH bei Fortlassung des Rechtsformzusatzes nach §§ 4, 5a Abs. 1 GmbHG
Im Mittelpunkt des Falles steht die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Vor-GmbH beziehungsweise Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wenn der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz im Geschäftsverkehr weggelassen wird. E verlangt von der nicht eingetragenen Gesellschaft und ihren Beteiligten die Zahlung des Kaufpreises für einen Kleinlaster, wobei die Gesellschaft im Vertrag ohne den notwendigen Zusatz als Käuferin auftrat. Zu prüfen sind insbesondere die Haftungslage im Gründungsstadium, die Anwendung handels- und gesellschaftsrechtlicher Normen sowie die möglichen Ansprüche gegen handelnde Personen. In der Abwandlung wird auf die Haftung nach Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) bei Verwendung der Bezeichnung „GmbH“ eingegangen.
Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?
Im Fall geht es um die Frage, ob die Museumsstiftung ein wertvolles Gemälde von Nathan herausverlangen kann, nachdem dieses über mehrere Stationen vom Museum zum gutgläubigen Erwerber gelangt ist. Zu prüfen sind insbesondere der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten, Vertretungsfragen bei der rechtsfähigen Stiftung und die Möglichkeit der Ersitzung als Bereicherungsgrundlage. Der Fall legt zudem einen Schwerpunkt auf die Beweislastverteilung bei Kunstobjekten sowie das Abhandenkommen und die Bösgläubigkeit beim Erwerb.
Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann
Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.
Ein Restaurant in Portugal: Austern, Perlen und die Landessitte
Ein deutscher Restaurantbetreiber in Portugal bietet Austern zum Sonderpreis an, bis ein Konkurrent die Preisangabe manipuliert. Deutsche Touristen bestellen zum gesenkten Preis, finden eine Perle in einer Auster, es kommt zum Streit über die Rechnungsstellung, Landessitte und die Herausgabe der Perle. Die Klausur prüft Ansprüche im deutschen Zivilrecht und die Rechtswahl.
Internetauktion
Der Fall behandelt die Frage, ob bei einer Internetauktion auf einer Auktionsplattform ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Anbieter und Höchstbietendem zustande gekommen ist. Es wird geprüft, wann bei einer Onlineauktion Angebot und Annahme vorliegen, welche Rolle die AGB spielen, wie sich ein Erklärungsirrtum des Anbieters auswirkt und ob Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bestehen.
Übungsfall: A Life 4 Sale
In dem Fall inseriert Jan U. alle wesentlichen Bestandteile seines bisherigen Lebens – einschließlich Haus, Inventar, Fahrzeugen, Job und sozialen Kontakten – als Paket in einer Internetauktion, wobei M das Höchstgebot abgibt. Nach notarieller Beurkundung stellt sich heraus, dass der Immobilienerwerb aufgrund bereits erfolgter Übertragung auf den Sohn D nicht wirksam ist und zudem Teile des Inventars mangelhaft sind. Gegenstand der ersten zentralen Frage ist, ob M ein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Mängeln und fehlender Eigentumsverschaffung hat, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse des § 311b BGB und des Mängelgewährleistungsrechts bei Sachgesamtheiten. Die zweite Frage beleuchtet, ob J als Inhaberin des Teppichladens einen Anspruch gegen M auf Arbeitsaufnahme aus einer Vertragsübernahme geltend machen kann.
Übungsklausur ZR Der verschwiegene Hausbock
Ein Käufer verlangt nach Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen verdecktem Hausbockbefall die Rückzahlung einer Maklerprovision. Problematisiert werden unter anderem Maklervertrag, Erfüllungsübernahme, Vertrag zugunsten Dritter sowie Schadensersatz aus culpa in contrahendo und Möglichkeiten der Anfechtung. Der Fall eignet sich zur vertieften Prüfung von Maklerprovisionsansprüchen und damit zusammenhängenden Rückforderungsrechten.
Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen
Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.
Vertrag oder kein Vertrag?
Eine einfach gehaltene Anfängerklausur im Allgemeinen Teil des BGB mit mietrechtlichem Bezug. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen eines Mietvertrags, Fragen zu Angebot und Annahme, Zugang von Willenserklärungen, Widerruf und die Thematik der Vertragskündigung. Der Fall erörtert insbesondere den Zugang von Erklärungen und Widerrufsmöglichkeiten sowie die Auswirkungen einer (möglichen) Kündigung.
Der vertauschte Teppich
K sucht sich in einem Teppichgeschäft einen Teppich aus, verwechselt dabei aber aufgrund einer falsch angebrachten Kennziffer die konkrete Ware. Der Verkäufer versteht seinen Wunsch falsch und verkauft den ursprünglich gewählten Teppich weiter. K verlangt später Herausgabe eben dieses Teppichs und es stellt sich die Frage, ob Ansprüche gegen den anderen Käufer (D) und/oder gegen den Verkäufer (V) bestehen. Die Fallkonstellation behandelt Fragen zu Auslegung, Anfechtung und Annahmeverzug bei Kaufverträgen.
Ein Prüfungsgespräch
Die Übungsklausur behandelt verschiedene prüfungsrelevante Fragestellungen rund um das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Thematisiert werden insbesondere die Anforderungen an Angebot und Annahme sowie typische Probleme im Rahmen der Vertragsverhandlungen.
Undank ist der Welten Lohn
Die Witwe W überträgt ihr Einfamilienhaus aus Anlass der Hochzeit an ihren Sohn S, behält sich ein lebenslanges Wohn- und Mitnutzungsrecht vor. Nach familiären Konflikten widerruft W die Schenkung und verlangt die Rückübertragung; außerdem verkauft S einen wertvollen Kotflügel aus der Garage an einen Dritten. Zu prüfen sind Rückabwicklungsmöglichkeiten wegen Schenkungswiderrufs und mögliche Rechte im Zusammenhang mit dem Kotflügelverkauf.
Laptopkauf mit Missverständnissen
In dem Übungsfall geht es um diverse Fallgestaltungen zum Laptopkauf mit mehrfachen Missverständnissen und Vertretungssachverhalten. Hauptthemen sind das Zustandekommen von Verträgen über Stellvertreter, Missverständnisse bei der Willensübereinstimmung sowie etwaige Anfechtungsrechte, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften im Kaufrecht und online über eBay. Zu prüfen ist, ob Ansprüche von V und P gegenüber A bestehen.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Auslegung einer Beamtenklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Es geht insbesondere um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ruhestandsversetzung einer Beamtin zugleich einen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auslöst. Die Sachverhaltsproblematik betrifft die Anwendbarkeit und Auslegung von AVB unter besonderer Berücksichtigung der dienstrechtlichen Regelungen für Beamte.
Streit um Teilzeit
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Angestellten und ihrem Arbeitgeber über die Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen, Grenzen und Rechtsfolgen des Anspruchs auf Teilzeit sowie betriebliche Ablehnungsgründe, Fristwahrung und Mitbestimmungsrechte. Die Lösung erfolgt in Urteilsform ohne Rubrum und Tatbestand.
Teure Wohnungsvermittlung?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Streitigkeiten rund um die Vermittlung und Vermietung einer möblierten Wohnung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Berechnung der Maklerprovision auf Basis der Mietvereinbarungen, die Wirksamkeit und Auslegung von AGB sowie mietrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Instandsetzung mangelhafter Einrichtungen. Zudem wird die Erstattung von Reparaturkosten durch den Vermieter problematisiert.
Mit oder ohne Fracht?
Die Klausur behandelt Fragen rund um das kaufmännische Bestätigungsschreiben, das Verhalten der Parteien bei abweichenden Vertragsbestätigungen und die Rechtsfolgen des § 362 I HGB im Kontext eines Frachtvertrags. Im Mittelpunkt steht die Bewertung, welche Lieferungen die H-OHG tatsächlich von der O-KG fordern kann und zu welchem Preis. Weiterhin wird auf die Wirksamkeit von Willenserklärungen und die Bedeutung von Schweigen im Handelsrecht eingegangen.
Ein Wochenende in München
Der Fall behandelt einen Vertragsschluss zwischen einem Hotel und einem Kunden, wobei eine minderjährige Auszubildende als Vertreterin auftritt. Es geht um die Auslegung und Wirksamkeit des Vertragsschlusses, einen Streit über die Zimmerpreise sowie die Herausgabe von Gepäck, das durch das Hotel als Pfand zurückgehalten wird.
Auslegung der Willenserklärung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.