Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst
ZJS 2012, 498 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Thomas Raab
Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
Schwerpunkte
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- StellvertretungHaftung des Vertretenen aus culpa in contrahendo?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog Anwendung beim Boten ohne Botenmacht?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB bei vermögenslosem Vertretenen?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog bei nicht existierendem Vertretenen?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog bei nichtigem Vertrag?
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