Klausuren
2 KlausurenEine folgenschwere Gefälligkeit
Im vorliegenden Übungsfall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen mutmaßlichen krankheitsbedingten Betrugs sowie die Rückzahlung von Fortbildungskosten. A möchte wissen, ob ihm Zahlungsforderungen drohen und ob die Kündigung rechtlich Bestand hat, insbesondere angesichts der Umstände der Zustellung und Vertretung. Zu prüfen sind arbeitsrechtliche sowie schuldrechtliche Aspekte, insbesondere im Bereich AGB-Kontrolle und Schadensrecht.
Eine verhängnisvolle Elektroinstallation
Im Mittelpunkt steht die Auslegung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen einem Handwerker und seinem Lieferanten („statt Zahlung des Kaufpreises Übertragung einer Forderung zur Einziehung“) und die Frage, ob hierin eine Abtretung der Werklohnforderung liegt. Weiterhin ist zu prüfen, ob dem Zessionar die Werklohnforderung zusteht, ob der Schuldner mit Schadensersatzansprüchen wegen einer mangelhaften Werkleistung aufrechnen kann und ob dem Zessionar im Falle des Forderungsausfalls Ersatzansprüche gegen den Zedenten zustehen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Alexander Stöhr prüfen besonders häufig Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (2×), AGB (1×), Auslegung der Willenserklärung (1×) und Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre (1×).