Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.
ZJS 2011, 496 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.
Schwerpunkte
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- StellvertretungHaftung des Vertretenen aus culpa in contrahendo?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog Anwendung beim Boten ohne Botenmacht?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB bei vermögenslosem Vertretenen?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog bei nicht existierendem Vertretenen?
- StellvertretungHaftung nach § 179 Abs. 1 BGB analog bei nichtigem Vertrag?
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