Examensübungsklausur: Digitales Allerlei
ZJS 2023, 769 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von David Lang, Kevin Rösch
In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.
Schwerpunkte
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- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Fall: Beweislastumkehr bei Dauerhafter Bereitstellung
- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Aktualisierungspflicht fehlende Benachrichtigung
- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Grundfall: Schadensersatz
- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Verbraucher installiert nicht, § 327f Abs. 2
- Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Aktualisierungspflicht angemessener Zeitraum
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