Jonas Krones
Jonas Krones ist als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Leonhard Hübner an der Universität Augsburg tätig. Seine Aufgaben und Tätigkeiten sind auf diese Bereiche des Zivilrechts sowie internationale und rechtsvergleichende Fragestellungen fokussiert. Krones unterstützt den Lehrstuhl bei wissenschaftlichen Projekten und der universitären Lehre.
Klausuren
3 KlausurenAnfängerklausur im Sachenrecht: Bei der Probefahrt falsch abgebogen?
C, eine Studentin, probiert im Rahmen einer Probefahrt ein gebrauchtes Fahrrad von V aus, entscheidet sich spontan, das Fahrrad nicht zurückzugeben und verkauft es später an ihre Freundin S. Die Fallfrage bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse am Fahrrad, insbesondere unter Berücksichtigung der Übergaben und Vereinbarungen zwischen V, C und S sowie der Codierung als Diebstahlschutz. Zusätzlich kauft T von R ein Fahrrad unter Vorspiegelung falscher Eigenschaften und nutzt das Rad zwei Wochen, bevor der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei geht es um mögliche Ansprüche der R gegen T wegen der Nutzung des Fahrrads. Der Fall behandelt zentrale Schwierigkeiten des Sachenrechts und des gutgläubigen Erwerbs sowie Anspruchsgrundlagen im Rahmen des BGB.
ZR-Examensklausur zum Sachenrecht
Diese umfangreiche und anspruchsvolle Klausur beruht auf dem Urteil des BGH vom 14. 03. 2025–V ZR 153/231. Mit diesem Urteil hat der BGH seine ständige Rechtsprechung zum engen Verwendungsbegriff aufgegeben. Außerdem wurde das Konkurrenzverhältnis zwischen §§ 994 ff. BGB und § 1004 BGB klargestellt. Die Klausur ist Teil des Examinatoriums Sachenrecht der Universität Augsburg.
ZR-Examensklausur zum MoPeG
Die Freunde und Berufseinsteiger A, B, C und D wollen im Mai 2024 ein gemeinsames Wochenende am Ammersee verbringen, um gemeinsam ihren Berufseinstieg zu feiern und sich von ihrem Studentendasein zu verabschieden. Am 3. Mai 2024, eine Woche vor dem geplanten Ausflug, treffen sich die Freunde bei A, um den gemeinsamen Ausflug zu planen. Die Freunde vereinbaren, dass die Kosten (für Verpflegung, Fahrt und Unterkunft) für den Ausflug bei der Rückkehr zusammengerechnet und durch vier geteilt werden sollen. Die Freunde suchen im Internet gemeinsam nach einer Unterkunft, wobei sie merken, dass entsprechende Unterkünfte alles andere als günstig sind. Weil sie alle ihr erstes Gehalt bekommen haben und nicht mehr so stark aufs Geld schauen müssen, geben sie die Suche nach günstigen Unterkünften auf und suchen sich stattdessen eine möglichst schöne, große und vor allem gut gelegene Unterkunft direkt am See heraus, auch wenn sich keiner der Freunde eine solche Unterkunft allein leisten würde. Wie verabredet, bucht C die Unterkunft tags darauf in seinem Namen. Die Bezahlung ist erst am Tag der Abreise vor Ort fällig. Ferner wird vereinbart, dass A die Verpflegung für den Ausflug besorgt, weil er hervorragend kochen kann. Da A und B bis Freitagnachmittag arbeiten müssen, während C und D direkt am Freitagmorgen losfahren möchten, werden zwei Fahrgemeinschaften gebildet: A fährt im Auto des B mit und C im Auto des D. C und D fahren bereits am Vormittag des 10. Mai gemeinsam zur Unterkunft. A und B machen sich am Freitagnachmittag auf den Weg. Unterwegs halten Sie noch am Bio-Supermarkt des Y. Während B geistesabwesend mit seinem Handy durch den Supermarkt läuft, sucht A die Verpflegung aus. Da A großer Fan der örtlichen Z-GmbH-Brauerei ist, entscheidet er sich außerdem für eine Kiste Bier der Z-GmbH. Bei den Bierflaschen handelt es sich um Einheitspfandflaschen. Auch für die Kiste wird ein Pfand erhoben. An der Kasse sitzt der Inhaber des Supermarktes Y. Als A die Kiste nach dem Abscannen entgegennimmt, bemerkt er, dass in der Bierkiste eine Werbekarte bzgl. eines Gewinnspiels der Z-GmbH steckt. Weil A nur Gedanken für das bevorstehende Wochenende hat und B bereits draußen auf ihn wartet, interessiert ihn das Gewinnspiel jedoch nicht weiter. Er packt alles in das Auto des B, bevor sie endlich an den See fahren. Am Freitagabend sitzen die Freunde bei einem gemeinsamen Bier zusammen. Nach dem Anstoßen bemerkt A erstmals das Etikett der Flasche. Dort findet sich die Erläuterung des Gewinnspiels der Z-GmbH. Zu gewinnen gibt es einen Citroen C3 im Gesamtwert von 20.000€. Hierfür ist auf einem der Kronkorken der Bierflaschen ein Citroen C3 als Gewinnsymbol eingestanzt. Dieser Kronkorken muss vor Ort bei der Z-GmbH eingelöst werden. Ferner findet sich auf dem Etikett der Bierflasche der Hinweis, dass Gewinner des Gewinnspiels nur derjenige ist, der Eigentum und Besitz am original Gewinn-Kronkorken hat. Da A soeben sein Bier ausgetrunken hat, geht er zur Kiste und nimmt sich eine neue Flasche heraus. Er öffnet die Bierflasche, betrachtet den Kronkorken und sieht, dass darin das Gewinnsymbol eingestanzt ist. Er bricht sofort in
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Jonas Krones prüfen besonders häufig Anfechtung der Willenserklärung (1×), Besonderer Teil - Vertiefung (1×), Definitionen (1×), Der Besitzschutz (1×), Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre (1×), Leihe, §§ 598ff. BGB (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×) und Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (1×).