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JurafuchsKlausuren
ZivilrechtZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter

ZJS 2011, 502 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Von Thomas Raab

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Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2011, 502
Lösung
Enthalten

Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.

Schwerpunkte

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