Klausuren
4 KlausurenUrkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Facility-Management-Vertrag. Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälligkeit und Erlöschenstatbestände sowie die spezifischen prozessualen Voraussetzungen des Urkundenprozesses.
Fehde und Tragik in der Familie Roy
Die Klausur thematisiert Fragen der Prospekthaftung beim Börsengang, Schadensersatzansprüchen beim Bezugsrechtsausschluss sowie das Kapitalmarktdeliktsrecht in einer großen Aktiengesellschaft. Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Haftung für fehlerhafte Angaben im Börsenprospekt, der Prüfung von Erstattung im Gesamtschuldnerverhältnis und der Kausalität nach Wertpapierprospektgesetz. Wesentliche Streitfragen betreffen das materielle und deliktische Kapitalmarktrecht.
Einen Porsche verleiht man nicht!“
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Herausgabe- und Surrogatsherausgabeansprüchen im Zusammenhang mit einer Fahrzeugleihe und einem späteren Verkauf an einen Dritten. Der Eigentümer A fordert das Fahrzeug von C zurück und verlangt vom Entleiher B die Herausgabe des Verkaufserlöses. Es werden Ansprüche aus Sachenrecht sowie gesetzlichen Schuldverhältnissen geprüft.
Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer
Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Max Bärnreuther prüfen besonders häufig § 824 BGB (1×), § 826 BGB (1×), Aktiengesellschaft (1×), Die echte GoA – Voraussetzungen (1×), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1×), Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO (1×), Leihe, §§ 598ff. BGB (1×) und Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×).