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JurafuchsKlausuren
Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1–240 BGB) legt die Grundlagen für alle weiteren Bereiche des Zivilrechts: Rechtsgeschäftslehre, Willenserklärung (§§ 104–185), Form und Grenzen (§§ 125 ff.), Vertretung (§§ 164–181), Fristen/Termine (§§ 186 ff.), Verjährung (§§ 194 ff.), AGB-Recht (§§ 305 ff.) und Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff.). Klassiker: Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Anfechtung (§ 119), Scheingeschäft (§ 117), Zugang von Willenserklärungen, Stellvertretung (§ 164).

Zu diesem Thema haben wir 542 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Fortgeschrittene

„Nebelkerzen“

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung von Willenserklärungen, insbesondere im Hinblick auf die Abgabe, den Zugang und die Auslegung. Im Mittelpunkt stehen dabei Fallgestaltungen, in denen durch Uneindeutigkeit oder bewusste Irreführung möglicherweise lediglich "Nebelkerzen" gezündet werden, um den wahren Willen zu verschleiern. Examiniert werden typische Probleme rund um Angebot und Annahme sowie die Wirksamkeit der Erklärungen.

Dr. Lukas Münster· JA 2026, 554
Auslegung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAngebot und Annahme+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Italienische Herrenmode“

Die Übungsklausur "Italienische Herrenmode" behandelt zivilrechtliche Fragen rund um einen Kaufvertrag über hochwertige Herrenmode. Der Sachverhalt stellt typische Problemfelder des Kaufrechts und angrenzender Schuldrechtsbereiche dar. Die Klausur eignet sich zur Vertiefung grundlegender Kenntnisse im Vertragsrecht.

Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der Traum vom Haus am See

Im Mittelpunkt der Klausur stehen das Abgrenzungsproblem der materiell-rechtlichen und grundbuchrechtlichen Formbedürftigkeit sowie das Erfordernis der Zustimmung gemäß § 1365 I, II BGB, insbesondere im Zusammenhang mit belastenden Rechtsgeschäften und Konvaleszenz nach dem Tod gemäß § 873 II BGB. Daneben wird das Innenverhältnis verschiedenartiger Sicherungsgeber umfassend behandelt, wobei die gegenseitigen Verpflichtungen und Ausgleichsansprüche im Fokus stehen. Wesentliche Bedeutung kommt zudem der Analogie zur Sicherung des Regressanspruchs zu, auch wenn kein akzessorisches Sicherungsrecht vorliegt. Die Klausur prüft damit zentrale Aspekte der dinglichen Sicherheiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsparteien.

Bürgschaft, §§ 765ff. BGBEntstehung & Gegenstand der SicherungsmittelFormfreiheit und Grenzen+4 weitere

BGB Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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