BGB Allgemeiner Teil
Der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1–240 BGB) legt die Grundlagen für alle weiteren Bereiche des Zivilrechts: Rechtsgeschäftslehre, Willenserklärung (§§ 104–185), Form und Grenzen (§§ 125 ff.), Vertretung (§§ 164–181), Fristen/Termine (§§ 186 ff.), Verjährung (§§ 194 ff.), AGB-Recht (§§ 305 ff.) und Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff.). Klassiker: Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Anfechtung (§ 119), Scheingeschäft (§ 117), Zugang von Willenserklärungen, Stellvertretung (§ 164).
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.„Nebelkerzen“
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung von Willenserklärungen, insbesondere im Hinblick auf die Abgabe, den Zugang und die Auslegung. Im Mittelpunkt stehen dabei Fallgestaltungen, in denen durch Uneindeutigkeit oder bewusste Irreführung möglicherweise lediglich "Nebelkerzen" gezündet werden, um den wahren Willen zu verschleiern. Examiniert werden typische Probleme rund um Angebot und Annahme sowie die Wirksamkeit der Erklärungen.
„Italienische Herrenmode“
Die Übungsklausur "Italienische Herrenmode" behandelt zivilrechtliche Fragen rund um einen Kaufvertrag über hochwertige Herrenmode. Der Sachverhalt stellt typische Problemfelder des Kaufrechts und angrenzender Schuldrechtsbereiche dar. Die Klausur eignet sich zur Vertiefung grundlegender Kenntnisse im Vertragsrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der Traum vom Haus am See
Im Mittelpunkt der Klausur stehen das Abgrenzungsproblem der materiell-rechtlichen und grundbuchrechtlichen Formbedürftigkeit sowie das Erfordernis der Zustimmung gemäß § 1365 I, II BGB, insbesondere im Zusammenhang mit belastenden Rechtsgeschäften und Konvaleszenz nach dem Tod gemäß § 873 II BGB. Daneben wird das Innenverhältnis verschiedenartiger Sicherungsgeber umfassend behandelt, wobei die gegenseitigen Verpflichtungen und Ausgleichsansprüche im Fokus stehen. Wesentliche Bedeutung kommt zudem der Analogie zur Sicherung des Regressanspruchs zu, auch wenn kein akzessorisches Sicherungsrecht vorliegt. Die Klausur prüft damit zentrale Aspekte der dinglichen Sicherheiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsparteien.
BGB Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.