Martin Zwickel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Dort leitet er zudem die Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“. Seine Tätigkeit umfasst die Betreuung und Beratung von Studierenden sowie die Mitwirkung in der universitären Lehre. Zwickel engagiert sich für die Weiterentwicklung des juristischen Studiums an seiner Fakultät.
Klausuren
3 KlausurenGeiz ist nicht geil: Irrungen und Wirrungen um (doch nicht) kostenlose Einkäufe
Die Klausur behandelt die rechtlichen Folgen eines Irrtums beim Kauf eines Elektronikgeräts in Verbindung mit einer Werbeaktion über kostenlose Einkäufe. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Folgen einer Anfechtung wegen Irrtums, das Zustandekommen des Kaufvertrags und mögliche Ansprüche des Verkäufers auf Zahlung.
Übungsfall: Der etwas andere Stromkabelfall …
Im vorliegenden Fall verlangt Diddi (D), Betreiber eines Imbisswagens, von der zwölfjährigen Brunhilde (B) oder der Grundstückseigentümerin Adelheit (A) Ersatz für einen Verdienstausfall, nachdem B beim Rasenmähen bewusst das Stromkabel zum Imbisswagen mit dem Mäher beschädigt hatte. Darüber hinaus begehrt Casimir (C) von A oder B Ersatz für verlorene Samen und weiteren Schaden, nachdem B versehentlich bei Schotterarbeiten auch C’s Gemüsebeet überdeckte. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, die Eigentumsverletzung bei Gebrauchshindernis, und Haftungsfragen bei Verrichtungsgehilfen. Zudem steht die Zurechnung von Pflichtverletzungen im Rahmen von Auftrags- und Gefälligkeitshandlungen im Fokus.
Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft
Die Klausur behandelt das Zustandekommen eines Vertrags durch Angebot und (verspätete) Annahme, die Einbeziehung und Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Unmöglichkeit der Leistung infolge eines Brandes sowie die Zulässigkeit einer Aufrechnung des Käufers. Der Sachverhalt umfasst typische Probleme des BGB AT, Schuldrechts (AT und Kaufrecht) und Einwendungen aus AGB-Klauseln.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Martin Zwickel prüfen besonders häufig § 824 BGB (2×), § 826 BGB (2×), § 831 BGB (1×), §§ 830, 840 BGB (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).