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JurafuchsKlausuren
ZivilrechtZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der etwas andere Stromkabelfall …

ZJS 2010, 491 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Von Martin Zwickel

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Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2010, 491
Lösung
Enthalten

Im vorliegenden Fall verlangt Diddi (D), Betreiber eines Imbisswagens, von der zwölfjährigen Brunhilde (B) oder der Grundstückseigentümerin Adelheit (A) Ersatz für einen Verdienstausfall, nachdem B beim Rasenmähen bewusst das Stromkabel zum Imbisswagen mit dem Mäher beschädigt hatte. Darüber hinaus begehrt Casimir (C) von A oder B Ersatz für verlorene Samen und weiteren Schaden, nachdem B versehentlich bei Schotterarbeiten auch C’s Gemüsebeet überdeckte. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, die Eigentumsverletzung bei Gebrauchshindernis, und Haftungsfragen bei Verrichtungsgehilfen. Zudem steht die Zurechnung von Pflichtverletzungen im Rahmen von Auftrags- und Gefälligkeitshandlungen im Fokus.

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