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Dr.

Eva Inés Obergfell

3 Klausuren im Portal
Universität Leipzig

Eva Inés Obergfell ist Juristin und seit dem 1. April 2022 Rektorin der Universität Leipzig. Sie wurde 1971 in Brilon geboren. Mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Rechtswissenschaft leitet sie eine der traditionsreichsten Universitäten Deutschlands. Ihre Karriere ist geprägt durch Engagement in Wissenschaftsmanagement und Hochschulpolitik.

Klausuren

3 Klausuren
JA 2012Fortgeschrittene

Riskante Schenkung

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Schenkung von Immobilien an Minderjährige, insbesondere die Wirksamkeit von Schenkungsverträgen, Formvorschriften sowie die Grundbuchfähigkeit von Vormerkungen. Es werden Fragen des Minderjährigenschutzes, des lediglich rechtlichen Vorteils nach § 107 BGB, des Verbots des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) sowie der Vertretung und Genehmigung bei Minderjährigen geprüft.

Schenkung, §§ 516ff. BGBGeschäftsfähigkeitFormfreiheit und Grenzen+1 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag bei Verbraucherdarlehen, insbesondere die rechtliche Einordnung als verbundene Verträge nach § 358 BGB und die Konsequenzen eines Widerrufs. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Bank nach Widerruf des Darlehensvertrags Rückzahlung und Zinsen verlangen kann. Dabei werden auch die Rückabwicklung der Restschuldversicherung nach §§ 8, 9 VVG und die Folgen für die Parteien geprüft.

Dr. Eva Inés Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit und Inhaltskontrolle einer AGB-Vorleistungsklausel bei einem gemischt-typischen Vertrag über Leistungen rund um einen Internetauftritt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Allcall Solutions (A) von Bernhard Bruch (B) Zahlung des vereinbarten Jahresentgelts verlangen kann, obwohl die Klausel eine jährliche Vorleistungspflicht des Kunden vorsieht.

AGBZurückbehaltungsrechte+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Eva Inés Obergfell prüfen besonders häufig AGB (1×), Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×), Formfreiheit und Grenzen (1×), Geschäftsfähigkeit (1×), Schenkung, §§ 516ff. BGB (1×), Widerruf & Verbraucherverträge (1×) und Zurückbehaltungsrechte (1×).