Klausuren
2 Klausuren* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.
Examensklausur ZR Der trickreiche Gebrauchtfahrradhändler
Die Klausur behandelt im ersten Teil die unberechtigte Weiterveräußerung einer nicht dem Veräußerer gehörenden Sache und die daraus resultierenden Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers gegen den jetzigen Besitzer. Im zweiten Teil wird eine aktuelle Problemstellung des Kaufrechts anhand einer BGH-Entscheidung aufgegriffen, ergänzt um prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Prorogation.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sven Caspers prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Sach- und Rechtsmängel (1×), Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×), Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).