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JurafuchsKlausuren
ZivilrechtJA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

JA 2011, 412 · Zivilrecht für Fortgeschrittene

Von Dr. Eva Inés Obergfell

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2011, 412
Lösung

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag bei finanzierten Modernisierungsmaßnahmen als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Es geht insbesondere um Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen eines Widerrufs solcher Verträge, einschließlich Rückabwicklung, unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen der sogenannte Widerrufsdurchgriff, die ordnungsgemäße Belehrung sowie versicherungsrechtliche Aspekte.

Schwerpunkte

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