Klausuren
3 KlausurenWenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen
Die Klausur behandelt vertragliche Ansprüche aus Kauf-, Miet- und Bürgschaftsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Bürgen, zur Räumung nach fristloser Kündigung bei Mietrückständen sowie zum Ersatz von Umbaukosten im Zusammenhang mit einer Nutzungsuntersagung. Es sind ausschließlich vertragliche Ansprüche im Gutachten zu prüfen.
Morsches Holz
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt eine internationalprivatrechtliche und verfahrensrechtliche Fallgestaltung mit Schwerpunkt auf UN-Kaufrecht (CISG). Es sind Fragen zur internationalen Zuständigkeit (Brüssel Ia-VO, rügelose Einlassung), zur Kollision von CISG und Rom I-VO sowie zur Vertragsaufhebung wegen Mängeln nach dem CISG zu prüfen. Studierende haben einen ausführlichen Sachverhalt mit Einwendungen zu Gerichtsstand und Leistungsstörungen im grenzüberschreitenden Warenkauf zu bearbeiten.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Frederick Rieländer prüfen besonders häufig Beendigung (1×), Besonderer Teil - Rom I-VO (1×), Besonderer Teil - Vertiefung (1×), Bürgschaft, §§ 765ff. BGB (1×), Einführung IPR (1×), Gewährleistung (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×) und Internationale Zuständigkeit (EuGVVO) (1×).