Viktoria Brinkmann
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Klausuren
1 KlausurJA 2026Fortgeschrittene
Harry Otter und das verschollene Diadem
Im Fall begehrt Harry Otter von Frau Wiesel die Herausgabe eines ihm als Erbe zugefallenen Diadems, das diese auf Grundlage eines Leihvertrags anlässlich ihrer Hochzeit erhalten hatte. Nach Verlust des Diadems verlangt Otter wahlweise Herausgabe oder, falls dies unmöglich ist, Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Die Falllösung erfordert insbesondere die Prüfung von Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen bei Unmöglichkeit der Rückgabe.
Leihe, §§ 598ff. BGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Viktoria Brinkmann prüfen besonders häufig Leihe, §§ 598ff. BGB (1×), Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).