ZivilrechtJA 20091. Staatsexamen
Anwaltliche Beratung
JA 2009, 366 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Lars Theissen
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JA
JA
2009 · 366
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JA 2009, 366
Lösung
—
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt aus der anwaltlichen Beratung in einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Gegenstand ist die versehentliche Herausgabe und anschließende Tötung eines Hundes durch einen Dritten, nachdem eine Hundepensionsbetreiberin ihren Erfüllungsgehilfen anwies, einen anderen Hund herauszugeben. Die Beklagte fragt nach Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Klage auf Schadensersatz und nach eventuellen Ansprüchen gegen den Dritten.
Schwerpunkte
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Auftrag, §§ 662ff. BGBDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
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