Meik Thöne (* 1984) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht einschließlich der europäischen Bezüge an der Universität Potsdam. In Forschung und Lehre beschäftigt er sich mit zentralen Bereichen des Zivilrechts und dessen europarechtlichen Verflechtungen.
Klausuren
3 Klausuren(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Eine Rückkehr mit Schrecken
Im Mittelpunkt dieser Examensklausur steht der Ausschluss der Leistungskondiktion insbesondere beim Pkw-Erwerb und die Auslegung einer Verwahrungsanweisung sowie die surrogatweise Abtretung des Herausgabeanspruchs. Zudem wird die Rechtsnatur des Pfändungspfandrechts umfassend behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reichweite der Schutzpflicht aus dem Verwaltungsvertrag. Die Aufgaben setzen sich mit zivilrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren und Eigentumsübertragung auseinander.
Fehlgeleitet
Die Klausur behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einem teilautonomen Fahrzeug, das durch einen Softwarefehler bei hoher Geschwindigkeit im Ort eine Familie überfährt. Haftungs- und Ausgleichsfragen hinsichtlich des Halters, Fahrers, Programmierfehlers und potentiellen Schäden sind zu klären. Ansprüche aus §§ 823 II, 831, 844 BGB sind von der Bearbeitung ausgenommen.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Professor Dr. Meik Thöne prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 831 BGB (1×), § 844 BGB (1×), Die Leistungskondiktion (1×), Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×), Mietverhältnisse über Wohnraum (1×) und Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO (1×).