Klausuren
4 Klausuren„Der 911 GT3, der den Weg zum Nürburgring nicht fand“
Der Fall behandelt die Gewährleistungsrechte beim Verkauf eines gebrauchten Porsche 911 GT3 an einen Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf). Im Mittelpunkt steht ein Mangel am digitalen Navigationssystem sowie die Wirksamkeit und Reichweite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der verkaufenden GmbH. Zu prüfen sind diverse Rechte des Käufers bei digitalen Produkten und eventuelle Ausschlüsse der Gewährleistungspflicht.
Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln
Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.
Zahnschmerzen um krumme Rechnungen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit Behandlungsverträgen sowie einer Barzahlungs- und Ohne-Rechnung-Abrede. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche des Arztes, ein Schmerzensgeldanspruch wegen eines Behandlungsfehlers und der Rücktritt von einem Tätowiervertrag wegen ungenauer Ausführung. Steuerrechtliche Vorschriften werden ausdrücklich nicht geprüft.
»Niemand hat die Absicht, Paypal-Käuferschutz geltend zu machen«
In diesem Examensfall geht es um den Online-Kauf einer Ultraschallzahnbürste über eBay von einer niederländischen Gesellschaft durch einen deutschen Verbraucher. Im Fokus stehen Fragen des internationalen Privatrechts, Widerrufsrecht und mögliche Ausschlusstatbestände beim Fernabsatzkauf von Hygieneartikeln sowie die rechtlichen Konsequenzen der Zahlung via Paypal und dem Paypal-Käuferschutz.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Julian Stein prüfen besonders häufig AGB (1×), Einführung IPR (1×), Gewährleistung (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×), Rücktritt (1×), Rücktritt (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).