Klausuren
2 KlausurenJuristisches Allerlei von der Vormerkung
In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.
Zahnschmerzen um krumme Rechnungen
Die Klausur behandelt drei zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Behandlungsvertrags und Werkvertrags. Im Mittelpunkt stehen Aufklärungspflichten und Zahlungspflichten bei medizinischen Leistungen, die Problematik einer Ohne-Rechnung-Abrede im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sowie Rücktritts- und Rückzahlungsrechte nach mangelhafter Tätowierung. Die Sachverhaltsbearbeitung setzt Grundkenntnisse im allgemeinen Schuldrecht, Werkvertragsrecht sowie Fragen der Sittenwidrigkeit und Rückabwicklung voraus.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Daniel J. Schneider prüfen besonders häufig Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB (1×), Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten (1×), Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte (1×), Grundprinzipien des Sachenrechts (1×), Rücktritt (1×) und Sicherungsrechte an beweglichen Sachen (1×).